Rechts- und Praxisfragen der Ermittlung von sanierungs- und entwicklungsunbeeinflußten Grundstückswerten.

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0170-0413

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IRB: Z 1243
ZLB: Zs 3022-4

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Abstract

Die Wertermittlung von Grundstücken in Sanierungs- und Entwicklungsmaßnahmegebiete soll unbeeinflußt von den maßnahmebedingten Wertveränderungen erfolgen. Dem folgt, obwohl der Gesetzgeber in Paragraph 153 BauGB keine Stichtagsregelung eingeführt hat, die Mehrheitsmeinung der Juristen und Praktiker. Eine Minderheit verfolgt demgegenüber den Ansatz, daß auch ohne die Sanierungs- und Entwicklungsmaßnahme eine wertmäßige Weiterentwicklung stattgefunden hätte, die bei der oft langen Verfahrensdauer bei der Wertermittlung berücksichtigt werden muß. Der Verfasser setzt sich mit den beiden Positionen auseinander und gelangt zu dem Ergebnis, daß die Minderheitsposition verkennt, daß in vielen Fällen die Weiterentwicklung eher zu einer Wertminderung infolge sich verschärfender städtebaulicher Mißstände führen wird als zu einer Wertsteigerung.

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Zeitschrift für deutsches und internationales Baurecht. ZFBR

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Nr.3

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S.131-136

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