Umweltverträglichkeit und Sozialverträglichkeit.
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IRB: Z 1725
SEBI: Zs 4845-4
BBR: Z 584
SEBI: Zs 4845-4
BBR: Z 584
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Zusammenfassung
Bisher sieht es nicht so aus, als ließe sich das Kriterium der Sozialverträglichkeit als eigener normativer Standard etablieren. Sozialverträglichkeitsprüfung heißt meist lediglich Prüfung der sozialen Folgen anhand jeweils geltender oder gewählter politischer Vorgaben. Ein Kriterium gesellschaftlicher Integrität oder Stabilität, an dem man diese Zielvorgaben selbst messen könnte, ist nicht in Sicht. Dies vorausgeschickt, liegt der Wert einer Sozialverträglichkeitsprüfung vor allem auf der Prozeßseite. Informations- und Teilhabeansprüche werden dynamisiert, es entsteht eine Arena, in der negativ Planungsbetroffene und öffentliche bzw. private Planungsträger um das Verfahren und die politischen Zielvorgaben streiten. Gerade in Deutschland haben wir jedoch noch einen weiten Weg vor uns, die für diesen Streit im positiven Sinne notwendigen Informationen an Planungsbetroffene zu geben. (wb)
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Umweltverträglichkeit, Bewertungskriterium, Partizipation, Sozialverträglichkeit, Bewertungsverfahren, Funktion, Politik, Gesellschaft
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UVP-Report, Dortmund 6(1992), Nr.1, S.34-37, Lit.
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Umweltverträglichkeit, Bewertungskriterium, Partizipation, Sozialverträglichkeit, Bewertungsverfahren, Funktion, Politik, Gesellschaft