Kinderrechte, Elternrechte und staatliches Wächteramt.
Deutsche Liga für das Kind
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Bandtitel
Herausgeber
Deutsche Liga für das Kind
Sprache (Orlis.pc)
DE
Erscheinungsort
Berlin
Sprache
ISSN
1435-4705
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Dokumenttyp (zusätzl.)
RE
Autor:innen
Zusammenfassung
Die für das Kinder- und Jugendhilferecht - wie für das Familienrecht - wichtigste verfassungsrechtliche Norm ist Art. 6 Abs. 2 Satz 1 und 2 GG und lautet seit 1949 unverändert: "Pflege und Erziehung der Kinder sind das natürliche Recht der Eltern und die zuvörderst ihnen obliegende Pflicht. Über ihre Betätigung wacht die staatliche Gemeinschaft." Der Gesetzgeber des KJHG/SGB VIII von 1990/1991 hat den Wortlaut von Art. 6 Abs. 2 Satz 1 und 2 GG zur "Verdeutlichung" in § 1 Abs. 2 Satz 1 und 2 SGB VIII wiederholt; eine durchaus unübliche Vorgehensweise, da eine Verfassungsnorm natürlich auch ohne Wiederholung in einem einfachen Gesetz gilt.
Beschreibung
Schlagwörter
Zeitschrift
Frühe Kindheit
Ausgabe
Nr. 3
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Seiten
S. 6-11