Kinderrechte, Elternrechte und staatliches Wächteramt.

Deutsche Liga für das Kind
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Bandtitel

Herausgeber

Deutsche Liga für das Kind

Sprache (Orlis.pc)

DE

Erscheinungsort

Berlin

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ISSN

1435-4705

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Dokumenttyp (zusätzl.)

RE

Zusammenfassung

Die für das Kinder- und Jugendhilferecht - wie für das Familienrecht - wichtigste verfassungsrechtliche Norm ist Art. 6 Abs. 2 Satz 1 und 2 GG und lautet seit 1949 unverändert: "Pflege und Erziehung der Kinder sind das natürliche Recht der Eltern und die zuvörderst ihnen obliegende Pflicht. Über ihre Betätigung wacht die staatliche Gemeinschaft." Der Gesetzgeber des KJHG/SGB VIII von 1990/1991 hat den Wortlaut von Art. 6 Abs. 2 Satz 1 und 2 GG zur "Verdeutlichung" in § 1 Abs. 2 Satz 1 und 2 SGB VIII wiederholt; eine durchaus unübliche Vorgehensweise, da eine Verfassungsnorm natürlich auch ohne Wiederholung in einem einfachen Gesetz gilt.

Beschreibung

Schlagwörter

Zeitschrift

Frühe Kindheit

Ausgabe

Nr. 3

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Seiten

S. 6-11

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