Aberkennung des Ruhegehalts nach Disziplinarverfahren ist verfassungsgemäß.

Boorberg
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Datum

2002

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Herausgeber

Boorberg

Sprache (Orlis.pc)

DE

Erscheinungsort

Stuttgart

Sprache

ISSN

0942-5454

ZDB-ID

Standort

ZLB: Zs 4381

Dokumenttyp (zusätzl.)

RE

Autor:innen

Zusammenfassung

Die Verfassungsbeschwerde eines ehemaligen Beamten wegen der Aberkennung seines Ruhegehalts nach Durchführung eines Disziplinarverfahrens wurde vom Bundesverfassungsgericht abgewiesen. Der Beamte war wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern in 13 Fällen zu einer Freiheitsstrafe verurteilt worden. Nach seiner Versetzung in den Ruhestand auf eigenen Antrag wurde ihm wegen dieses als außerdienstliches Dienstvergehen bewerteten Verhaltens das Ruhegehalt aberkannt. Dagegen wendete er sich mit der Verfassungsbeschwerde. Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 22.11.2001 - 2 BvR 2138/00 - Der Öffentliche Dienst (DÖD) 2002 Heft 4 S.97. difu

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Schlagwörter

Zeitschrift

Die Kommunalverwaltung. Brandenburg

Ausgabe

Nr. 10

Erscheinungsvermerk/Umfang

Seiten

S. 302-303/Rdnr.141

Zitierform

Stichwörter

Serie/Report Nr.

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