Aberkennung des Ruhegehalts nach Disziplinarverfahren ist verfassungsgemäß.
Boorberg
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Datum
2002
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Herausgeber
Boorberg
Sprache (Orlis.pc)
DE
Erscheinungsort
Stuttgart
Sprache
ISSN
0942-5454
ZDB-ID
Standort
ZLB: Zs 4381
Dokumenttyp
Dokumenttyp (zusätzl.)
RE
Autor:innen
Zusammenfassung
Die Verfassungsbeschwerde eines ehemaligen Beamten wegen der Aberkennung seines Ruhegehalts nach Durchführung eines Disziplinarverfahrens wurde vom Bundesverfassungsgericht abgewiesen. Der Beamte war wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern in 13 Fällen zu einer Freiheitsstrafe verurteilt worden. Nach seiner Versetzung in den Ruhestand auf eigenen Antrag wurde ihm wegen dieses als außerdienstliches Dienstvergehen bewerteten Verhaltens das Ruhegehalt aberkannt. Dagegen wendete er sich mit der Verfassungsbeschwerde. Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 22.11.2001 - 2 BvR 2138/00 - Der Öffentliche Dienst (DÖD) 2002 Heft 4 S.97. difu
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Schlagwörter
Zeitschrift
Die Kommunalverwaltung. Brandenburg
Ausgabe
Nr. 10
Erscheinungsvermerk/Umfang
Seiten
S. 302-303/Rdnr.141