Aberkennung des Ruhegehalts nach Disziplinarverfahren ist verfassungsgemäß.
Boorberg
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Boorberg
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DE
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Stuttgart
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0942-5454
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ZLB: Zs 4381
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RE
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Abstract
Die Verfassungsbeschwerde eines ehemaligen Beamten wegen der Aberkennung seines Ruhegehalts nach Durchführung eines Disziplinarverfahrens wurde vom Bundesverfassungsgericht abgewiesen. Der Beamte war wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern in 13 Fällen zu einer Freiheitsstrafe verurteilt worden. Nach seiner Versetzung in den Ruhestand auf eigenen Antrag wurde ihm wegen dieses als außerdienstliches Dienstvergehen bewerteten Verhaltens das Ruhegehalt aberkannt. Dagegen wendete er sich mit der Verfassungsbeschwerde. Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 22.11.2001 - 2 BvR 2138/00 - Der Öffentliche Dienst (DÖD) 2002 Heft 4 S.97. difu
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Die Kommunalverwaltung. Brandenburg
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Nr. 10
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S. 302-303/Rdnr.141