Radwegebenutzungspflicht nach der sog. Fahrradnovelle. VG Hamburg, Urteil vom 29.11.2001 - 20 VG 1279/2001.

Beck
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Beck

Sprache (Orlis.pc)

DE

Erscheinungsort

München

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0934-1307

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ZLB: 4-Zs 4033

Dokumenttyp (zusätzl.)

RE

Autor:innen

Zusammenfassung

Der Kl. wendet sich gegen die durch Zeichen 237 angeordnete Radwegebenutzungspflicht und macht geltend, dass die Radwege nicht die erforderlichen Mindestkriterien der VwV-StVO zu § 2 IV 2 StVO hinsichtlich ihrer Breite, ihres baulichen Zustandes und ihrer Linienführung erfüllen. Die Bekl. verteidigt die Anordnung der Radwegebenutzungspflicht im Wesentlichen mit dem Argument, bei den Vorgaben der VwV-StVO handele es sich nur um Idealmaße, die insbesondere nicht für ältere Radwege Geltung beanspruchen würden, die vor der StVO-Novelle vom 7.8.1997 erbaut wurden. Die Klage war erfolgreich; die aus der Verkehrszeichenregelung resultierende Benutzungspflicht wird aufgehoben.

Beschreibung

Schlagwörter

Zeitschrift

Neue Zeitschrift für Verkehrsrecht

Ausgabe

Nr. 6

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Seiten

S. 288 - 290

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