Radwegebenutzungspflicht nach der sog. Fahrradnovelle. VG Hamburg, Urteil vom 29.11.2001 - 20 VG 1279/2001.
Beck
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Herausgeber
Beck
Sprache (Orlis.pc)
DE
Erscheinungsort
München
Sprache
ISSN
0934-1307
ZDB-ID
Standort
ZLB: 4-Zs 4033
Dokumenttyp
Dokumenttyp (zusätzl.)
RE
Autor:innen
Zusammenfassung
Der Kl. wendet sich gegen die durch Zeichen 237 angeordnete Radwegebenutzungspflicht und macht geltend, dass die Radwege nicht die erforderlichen Mindestkriterien der VwV-StVO zu § 2 IV 2 StVO hinsichtlich ihrer Breite, ihres baulichen Zustandes und ihrer Linienführung erfüllen. Die Bekl. verteidigt die Anordnung der Radwegebenutzungspflicht im Wesentlichen mit dem Argument, bei den Vorgaben der VwV-StVO handele es sich nur um Idealmaße, die insbesondere nicht für ältere Radwege Geltung beanspruchen würden, die vor der StVO-Novelle vom 7.8.1997 erbaut wurden. Die Klage war erfolgreich; die aus der Verkehrszeichenregelung resultierende Benutzungspflicht wird aufgehoben.
Beschreibung
Schlagwörter
Zeitschrift
Neue Zeitschrift für Verkehrsrecht
Ausgabe
Nr. 6
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Seiten
S. 288 - 290