Der Ausschuß der Regionen. Die institutionalisierte Vertretung der Regionen in der EU.

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DE

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Bonn

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0303-2493

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BBR: Z 703
ZLB: Zs 2548-4
IRB: Z 885
IFL: Z 73

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Abstract

Mit der Einrichtung des Beratenden Ausschusses der Regionen (AdR) sind die regionalen und lokalen Gebietskörperschaften institutionell in das Beratungs- und Entscheidungssystem der Gemeinschaft eingebunden. Im Mittelpunkt des Beitrags steht die Frage, welche Rolle der AdR in Zukunft einnehmen wird, inwieweit aufgrund seiner Struktur, seiner Organisation, seiner Aufgaben und seiner Besetzung mit einer starken, homogenen Interessenvertretung der Regionen auf europäischer Ebene gerechnet werden kann. Die empirische Untersuchung der Sitzverteilung im AdR zeigt, daß aufgrund der verfassungsrechtlichen Unterschiede zwischen den Mitgliedstaaten und der dementsprechend unterschiedlichen Rolle, die der regionalen Ebene in den Mitgliedstaaten zukommt, aber auch aufgrund verschiedener Entsendekriterien und -verfahren die Zusammensetzung des AdR sehr inhomogen ist. Diese interne Heterogenität spiegelt sich wider in der Vielzahl der Stellungnahmen und der großen Bandbreite von Themen, die darin behandelt werden. Aber auch der Maastrichter Vertrag, der für eine Vielzahl von Themen eine obligatorische Anhörung des AdR vorsieht, trägt hierzu bei. Vor diesem Hintergrund wird von verschiedener Seite gefordert, die Arbeit des AdR thematisch stärker zu konzentrieren, insbesondere auf Fragen der (europäischen) Raumordnung und Raumentwicklung. - (n.Verf.)

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Informationen zur Raumentwicklung

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Nr.12

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S.797-821

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