Landschaftsplanung in der Quartierplanung. Amenagement du paysage et amenagement des quartiers. Landscape planning in district planning = Landscape planning in district planning.
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CH
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0003-5424
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IRB: Z 1157
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Abstract
Für Sicherung und Entwicklung des Siedlungfreiraumes und die dörfliche Gesamtentwicklung ist eine fundierte Landschaftsplanung ein wichtiges Instrument. Sie hat ihre Bedeutung auf allen raumplanerischen Ebenen bis zur Quartierplanung, aber auch im Vollzug des Naturschutzgesetzes. An 2 Beispielen - Teilzonenplan Geissberg, Ennetbaden AG, und Gestaltungsplan Heerental, Lufingen ZH - werden die landschaftsplanerischen Einbindungen in die Bebauungspläne dargestellt. Erschwert wird die Arbeit der Landschaftsarchitekten durch den hohen ökonomischen Druck, durch die niedrige Wertschätzung siedlungsgliedernder und freiräumlicher Qualitäten im politischen Entscheidungsprozeß und durch den niedrigen landschaftsplanerischen und freiraumgestalterischen Einfluß, da in der Regel Fachleute entsprechender Berufsausbildung auf der Seite der kommunalen Verwaltung fehlen. (hg)
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Anthos
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Nr.4
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S.34-37