Bescheide eines unwirksam gegründeten Abwasserzweckverbandes.
Werner
Zitierfähiger Link:
Keine Vorschau verfügbar
Datum
2003
item.page.journal-title
item.page.journal-issn
item.page.volume-title
Herausgeber
Werner
Sprache (Orlis.pc)
DE
Erscheinungsort
Düsseldorf
Sprache
ISSN
0340-7497
ZDB-ID
Standort
ZLB: 4-Zs 818
IRB: Z 1039
IRB: Z 1039
Dokumenttyp
Dokumenttyp (zusätzl.)
Autor:innen
Zusammenfassung
1) Bei gleichgerichteten Interessen von einer Partei und einem Beteiligten kann ein Rechtsanwalt ohne Verstoß gegen § 43 a Abs.4 BRAO beide Beteiligte vertreten. 2) Beitragsbescheide eines unwirksam gegründeten Zweckverbandes sind rechtsfehlerhaft, nicht jedoch nichtig. Unschädlich ist, dass sich ein Zweckverband bei Erstellung der Bescheide einer GmbH bedient. 3) Eine Feststellungsklage, die darauf gerichtet ist, die Vollstreckung aus einem bestandskräftigen Bescheid zu unterlassen, ist auf vorbeugenden Rechtsschutz gerichtet und daher i.d.R. unzulässig, mit der Folge, dass eine Klageänderung insoweit nicht sachdienlich ist. Sächsisches OVG, Urteil vom 30.4.2002 - 5 B 107/01. difu
item.page.description
Schlagwörter
Zeitschrift
Zeitschrift für Miet- und Raumrecht
Ausgabe
Nr. 8
Erscheinungsvermerk/Umfang
Seiten
S. 616-618