Wegerecht und Wegeverwaltung in der alten Grafschaft Schaumburg. Ein Beitrag zur Geschichte des deutschen Wegerechts.

Friehe, Heinz-Albert
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1971

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SEBI: 71/2746

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Die Untersuchung konzentriert sich auf die rechtsgeschichtliche Betrachtung der Landesverkehrswege in der Grafschaft Schaumburg im heutigen Niedersachsen vom Ende des 12. Jahrhunderts bis zum Zerfall der Grafschaft im dreißigjährigen Krieg. Kennzeichnend für das mittelalterliche Wegerecht war die Rechtszersplitterung. Die für den öffentlichen Weg bestehenden Rechtsnormen und Befugnisse bildeten einen Teilinhalt des gräflichen Amtes; für den gemeinen Weg gehörte das Wegerecht zur autonomen Rechtsordnung der Gemeinde- und sonstigen Verbände. Von 1601 bis 1615 (Erlaß der Wegerechtsordnung) wurde der Wegebau durch Fürst Ernst als Landesaufgabe kodifiziert und damit die Ordnung des Straßenwesens und die staatliche Vorsorge für Zustand und Benutzbarkeit der gemeinen Wege erreicht.

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Bonn: Kirschbaum (1971) 177 S., Abb.; Lit.; Zus.(phil.Diss.; Kiel o.J.)

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Archiv für die Geschichte des Straßenwesens; 3

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