Die Herausforderung der Rechtsordnung durch die Umweltgefahren der Industriegesellschaft.
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1985
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SEBI: Zs 388-4
BBR: Z 47
IRB: Z 955
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Zusammenfassung
Der Aufsatz versucht eine Standortbestimmung und Bewertung für den Bereich des Umweltrechts. Der Ausbau des Umweltschutzes ist zu einem Schwerpunkt der Innenpolitik geworden. Bund und Länder haben zahlreiche Initiativen ergriffen, die rechtlichen Fundamente des Umweltschutzes zu verbessern. Aus bisher unverbunden nebeneinanderstehenden Rechtsbereichen (Wasser, Luft, Lärm, Natur- und Landschaftsschutz, Abfall) scheint sich zunehmend ein in sich geschlossenes Rechtssystem herauszubilden, dessen Klammer das angestrebte Bodenschutzrecht werden dürfte. In Bayern hat der Umweltschutz inzwischen Verfassungsrang. Vieles spricht dafür, dass diesem Beispiel weitere Länder folgen werden. Eine entsprechende Ergänzung des Grundgesetzes erscheint nicht ausgeschlossen. Umweltrecht und Umweltschutz mit Verfassungsrang werden die deutsche Rechtsordnung tiefgreifend umgestalten. (-z-)
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Die öffentliche Verwaltung, Stuttgart 38(1985), Nr.12, S.461-468, Lit.