Die Zweiteilung des Vergaberechts. Subjektive Rechte - Rechtsschutz - Reform.

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Baden-Baden

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ZLB: 2002/459

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RE

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Abstract

Das Vergaberecht (staatlicher Einkauf) ist gegenwärtig zweigeteilt. Die europarechtlich geforderte Einräumung subjektiver Rechte für die Bieter samt umfassendem Gerichtsschutz ist auf Großaufträge oberhalb der sogenannten Schwellenwerte beschränkt; für kleinere Aufträge bleibt es bei der bisherigen weniger bieterfreundlichen Rechtslage. Die Untersuchung beurteilt diese zur Zeit stark angegriffene Zweiteilung im Lichte des Verfassungs- und des Europarechts. Die Zweiteilung erweist sich als rechtlich haltbar. Aus rechtspolitischer Sicht werden mögliche Reformschritte vorgestellt. difu

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114 S.

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