Die Zweiteilung des Vergaberechts. Subjektive Rechte - Rechtsschutz - Reform.
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DE
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Baden-Baden
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ZLB: 2002/459
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RE
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Abstract
Das Vergaberecht (staatlicher Einkauf) ist gegenwärtig zweigeteilt. Die europarechtlich geforderte Einräumung subjektiver Rechte für die Bieter samt umfassendem Gerichtsschutz ist auf Großaufträge oberhalb der sogenannten Schwellenwerte beschränkt; für kleinere Aufträge bleibt es bei der bisherigen weniger bieterfreundlichen Rechtslage. Die Untersuchung beurteilt diese zur Zeit stark angegriffene Zweiteilung im Lichte des Verfassungs- und des Europarechts. Die Zweiteilung erweist sich als rechtlich haltbar. Aus rechtspolitischer Sicht werden mögliche Reformschritte vorgestellt. difu
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114 S.