Erfolgreiche Vermittlung. Abfallwirtschaft.

Eppinger
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Eppinger

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DE

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Schwäbisch-Hall

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0723-8274

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ZLB: 4-Zs 3025

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RE

Abstract

Das Gesetzgebungsverfahren für ein neues Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) das das Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz ersetzen soll, ist abgeschlossen. Alle Versuche, mittels der "gewerblichen Sammlung" eine Liberalisierung der Hausmüllentsorgung durchzusetzen, sind gescheitert, da der Vermittlungsausschuss sich auf eine Neufassung der umstrittenen Regelungen zur "gewerblichen Sammlung" von Siedlungsabfällen zur Verwertung verständigt hat. Grundlage der Verständigung sind die Modifizierungen und Präzisierungen der so genannten Gleichwertigkeitsklausel in Paragraph 17 Abs. 3 Sätze 4 und 5 KrWG. Damit ist die Position der Städte und Gemeinden gestärkt worden, denn die Neuformulierungen kommen den Kommunen weit entgegen und führen im Ergebnis dazu, dass die gewerbliche Sammlung von Haushaltsabfällen entgegen der ursprünglichen Absicht der Bundesregierung nicht ausgeweitet wird. Die öffentlichen Interessen, die einer gewerblichen Sammlung entgegengehalten werden können, sind nunmehr im Gesetz deutlich akzentuiert worden und für den praktischen Gesetzesvollzug geeignet. In dem Beitrag werden Eckpunkte des neuen Gesetzes erläutert und es wird abschließend darauf hingewiesen, dass das Gesetzgebungsverfahren zum neuen Wertstoffgesetz, das das KrWG ergänzen soll, in der laufenden Legislaturperiode nicht abgeschlossen werden wird, da insbesondere das Planspiel des Umweltbundesamtes (UBA) deutlich gemacht hat, welche komplexen Probleme gelöst werden müssen. Gefordert wird, dass das Gesetzgebungsverfahren für ein neues Wertstoffgesetz vorurteilsfrei an den ökologischen Zielen des Umweltrechts ausgerichtet wird.

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Der Gemeinderat

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Nr. 3

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S. 50-51

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