Verbleibensanordnung oder teilweiser Sorgerechtsentzug? Anmerkung zur Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 22.01.2014 XI 1 ZB 68/11 F ZKJ 2014, S. 198 (H. 5).
Bundesanzeiger
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Bundesanzeiger
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DE
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Köln
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1861-6631
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SEBI: 4-Zs 526
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RE
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Abstract
Lebt ein Kind seit längerer Zeit in einer Pflegefamilie (hier: seit 5 1/2 Jahren) und verlangen die sorgeberechtigten Eltern die Herausgabe des Kindes, weil sie es wieder in ihrem Haushalt aufnehmen wollen, so stellt sich die Frage, ob einer durch die Herausnahme entstehenden Kindeswohlgefährdung - nur - durch Maßnahmen nach § 1666 BGB, insbesondere den (teilweisen) Entzug der elterlichen Sorge begegnet werden kann oder ob eine Verbleibensanordnung nach § 1632 Abs. 4 BGB als milderes Mittel ebenso zur Abwendung der Gefahr geeignet ist.
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ZKJ - Zeitschrift für Kindschaftsrecht und Jugendhilfe
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Nr. 6
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S. 234-238