Rechtsfragen der Energieversorgung im Rahmen der Raumplanung.

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BBR: Z 700
SEBI: Zs 237-4
IRB: Z 1003

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Zusammenfassung

Verf. weist nach, daß Raumordnung und Energieversorgung aufeinander angewiesen sind, daß sie jedoch in potentielle Konflikte geraten, da unternehmerische Entscheidungsfreiheit und staatlicher Lenkungsanspruch aufeinanderstoßen. Dennoch wurden Rechtsstreitigkeiten bisher vermieden. Offene Rechtsfragen bestehen insbesondere bei der Standortsicherung von Großkraftwerken. Das Atomrechtliche Genehmigungsverfahren, dessen Spielraum immer enger wird, sieht keine Obergrenze für das Sicherheitsniveau vor. Die immissionsschutzrechtlichen Regelungen lassen den Stellenwert des Immissionsschutzes gegenüber den übrigen Raumordnungsbelangen unklar, so daß Umweltschutz und industrielle Standortplanung in Zielkonflikt geraten. Rechtsnatur, Zulässigkeit und Tragweite energiewirtschaftlicher Ziele in der Regional- und Landesplanung sind unklar und strittig, die Ziele unterschiedlich konkret. Im wesentlichen regeln die Raumordnungsgesetze die Raumansprüche der Energieversorgung. Sie bieten keine Handhabe für die Beeinflussung der Unternehmens- und der Versorgungsgebietsstruktur. Im übrigen sind die Adressaten der Zielnormen zu vage oder nicht kompetent, die Ziele zu realisieren.

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Schlagwörter

Energieversorgung, Raumordnung, Zielkonflikt, Raumordnungsrecht, Raumordnungsprogramm, Standortplanung, Kraftwerk

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Raumforschung und Raumordnung, Köln 35 (1977), H. 6, S. 257-265, Lit.

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Energieversorgung, Raumordnung, Zielkonflikt, Raumordnungsrecht, Raumordnungsprogramm, Standortplanung, Kraftwerk

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