Erfahrungen mit Zinsanhebung und Fehlbelegungsabgabe.

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ZZ

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SEBI: Zs 345-4
IRB: Z 76
BBR: Z 212

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Zusammenfassung

Zinserhöhung und Fehlbelegungsabgabe gehen ins vierte Jahr; bei der Fehlbelegungsabgabe, der spektakuläreren Korrekturmethode staatlicher Fehlförderung, zahlen nun auch Fehlbeleger der letzten Baujahrgänge ein volles Jahr. Das dürfte Anlass genug sein, über die nunmehr 3-jährigen Erfahrungen mit beiden Korrekturversuchen, über die Änderungsabsichten im Jahr 1985, die Korrektur des § 25 des Zweiten WoBauG, der Ergänzung des Gesetzes über den Abbau der Fehlsubventionierung im Wohnungswesen (AFWoG) und der Folgen für die Fehlbelegungsabgabe zu berichten. Erfahrungsbericht und Folgerung basieren auf den Ausführungsverordnungen und Bestimmungen des Landes NRW und auf dem Zahlenmaterial für die Stadt Duisburg mit rd. 540.000 Einwohnern und ca. 245.000 Wohnungen. Die etwa 103.000 untersuchten Sozialwohnungen stellen 42 % des gesamten Wohnungsbestandes und etwa 67 % aller nach dem Krieg errichteten Wohnungen.(-y-)

Beschreibung

Schlagwörter

Wohnungspolitik, Wohnungsbau, Wohnungsbauförderung, Wohnungsbestand, Wohnungsmarkt, Fehlbelegung, Fehlbelegungsabgabe, Fehlsubventionierung, Zinserhöhung, Wohnungsbaugesetz, AFWoG, Wohnen/Wohnung, Sozialwohnung

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Der Städtetag, Stuttgart 39(1986), Nr.7, S.444-448, Tab.;Lit.

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Wohnungspolitik, Wohnungsbau, Wohnungsbauförderung, Wohnungsbestand, Wohnungsmarkt, Fehlbelegung, Fehlbelegungsabgabe, Fehlsubventionierung, Zinserhöhung, Wohnungsbaugesetz, AFWoG, Wohnen/Wohnung, Sozialwohnung

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