Verwaltungsgerichtlicher Rechtsschutz gegen Maßnahmen im Schulverhältnis.

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SEBI: 86/6158

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Die Arbeit behandelt den verwaltungsgerichtlichen Rechtsschutz gegen Maßnahmen im Schulverhältnis. Der Autor zeigt auf, daß Akte gegen Schüler wie Versetzung, Nichtversetzung usw. in der gleichen Weise justitiabel sind wie sonstige staatliche Maßnahmen, weil die meisten Maßnahmen im Schulbereich wegen ihrer großen Bedeutung für den Werdegang des Kindes Rechte des Schülers und seiner Eltern berühren. Dies gilt sowohl für Einzelmaßnahmen des Lehrers als auch für Regelungen des Schulträgers und der Schulverwaltung. Der Rechtsschutz gegen derartige Akte paßt sich nahezu nahtlos in das Klagesystem der Verwaltungsgerichtsordnung und in die besonderen Voraussetzungen der verschiedenen Klagearten ein, ohne daß die Beschaffenheit des Schulverhältnisses besondere Zulässigkeitsvoraussetzungen oder -beschränkungen erfordert. Dagegen hält der Autor kommunale Schulentwicklungspläne für gerichtlich nicht überprüfbar. kp/difu

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Schulrecht, Bildungsbehörde, Schulorganisation, Schüler, Eltern, Rechtsschutz, Verwaltungsgericht, Gemeinde, Schulentwicklungsplanung, Schulbau, Verwaltungsakt, Verfassungsrecht, Verwaltungsrecht, Schule, Bildung/Kultur, Bildungseinrichtung

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Göttingen: (1984), XXV, 218 S., Lit.(jur.Diss.; Göttingen 1984)

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Schulrecht, Bildungsbehörde, Schulorganisation, Schüler, Eltern, Rechtsschutz, Verwaltungsgericht, Gemeinde, Schulentwicklungsplanung, Schulbau, Verwaltungsakt, Verfassungsrecht, Verwaltungsrecht, Schule, Bildung/Kultur, Bildungseinrichtung

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