Versorgungsausgleich und Beamtenversorgung. Grundlagen und allgemeine Regeln - Bewertung - Durchführung.
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SEBI: 90/235
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Zusammenfassung
Neben dem Zugewinnausgleich eines Ehegatten gegen den anderen, der darauf geht, das während der Ehe hinzugewonnene Vermögen bei einer Scheidung gerecht zu verteilen, hat der Gesetzgeber den sog. Versorgungsausgleich eingeführt. Dieser Anspruch erstreckt sich nicht wie der Zugewinnausgleich auf das während der Ehe angesammelte Vermögen, sondern auf einen Ausgleich des einen Ehepartners für die vom anderen erworbenen Anwartschaften auf Versorgungsrechte. Handelt es sich nun bei den Versorgungsrechten eines Ehepartners, deren Beteiligung der andere Ehepartner begehrt, um Rechte aus einem Beamtenverhältnis, so können sich vielfältige Probleme daraus ergeben, daß der andere Ehegatte als normaler Bürger nicht ohne weiteres in das zwischen Staat und Beamten bestehende besondere Fürsorgeverhältnis einbezogen werden kann. Der Autor untersucht diese Probleme im einzelnen und bietet eigene Lösungen an. jüp/difu
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Versorgungsausgleich, Ehe, Zivilrecht, Versorgungsanrecht, Bewertung, Beamter, Beamtenrecht, Beamtenversorgung, Verwaltungsrecht, Kommunalbediensteter, Recht, Verwaltung
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Baden-Baden: Nomos (1989), 605 S., Abb.; Lit.; Reg.(jur.Diss.; Münster 1989)
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Versorgungsausgleich, Ehe, Zivilrecht, Versorgungsanrecht, Bewertung, Beamter, Beamtenrecht, Beamtenversorgung, Verwaltungsrecht, Kommunalbediensteter, Recht, Verwaltung