Die Unvereinbarkeitsklärung verfassungswidriger Gesetze durch das Bundesverfassungsgericht. Grundlagen, Anwendungsbereich, Rechtsfolgen.

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SEBI: 89/1106

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Verstößt ein Gesetz gegen die Verfassung, so wird es vom Bundesverfassungsgericht (BVerfG) für nichtig erklärt. Im Laufe seiner Rechtsprechung ist das BVerfG von diesem Grundsatz immer häufiger abgewichen und hat sich, ohne daß eine gesetzliche Grundlage dafür vorhanden gewesen wäre, darauf beschränkt, die Unvereinbarkeit des verfassungswidrigen Gesetzes mit dem Grundgesetz festzustellen. Offengelassen hat das Gericht weitgehend, auf welcher Grundlage die Entscheidungen erfolgten. Ebenso offen blieb auch die Frage nach den Rechtsfolgen eines solchen verfassungsgerichtlichen Ausspruchs. Weder der zulässige Anwendungsbereich noch die Rechtsfolgen der Unvereinbarerklärung sind bis heute geklärt. Insbesondere die zweite Frage stellt Gesetzgeber und Rechtsanwender vor erhebliche Probleme. Ist der Gesetzgeber zur Neuregelung verpflichtet? Folgt aus dem Verzicht auf die Nichtigerklärung, daß die verfassungswidrige Norm weiter angewendet werden darf, oder führt die Unvereinbarerklärung zu einer generellen Anwendungssperre mit der Folge eines Rechtsstillstands? Kommt möglicherweise nur die Weiteranwendnung in Ausnahmefällen in Betracht? Diesen und anderen Fragen geht die Arbeit nach. chb/difu

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Gesetz, Verfassungswidrigkeit, Rechtsprechung, Verfassungsgerichtsbarkeit, Unvereinbarkeitserklärung, Nichtigkeit, Verwaltung, Gesetzgebung, Recht, Verfassungsrecht

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Baden-Baden: Nomos (1988), 214 S., Lit.; Reg.(jur.Diss.; Bonn 1987)

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Gesetz, Verfassungswidrigkeit, Rechtsprechung, Verfassungsgerichtsbarkeit, Unvereinbarkeitserklärung, Nichtigkeit, Verwaltung, Gesetzgebung, Recht, Verfassungsrecht

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Studien und Materialien zur Verfassungsgerichtsbarkeit; 43