Datenerhebung und -verarbeitung in den Polizeigesetzen der Länder.

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Nomos

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DE

Erscheinungsort

Baden-Baden

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ZLB: 2001/563

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Dokumenttyp (zusätzl.)

DI

Autor:innen

Zusammenfassung

Mit der Aufnahme der Befugnisse zur Datenerhebung und - verarbeitung in die Polizeigesetze der Länder verfolgt der Gesetzgeber zwei Ziele. Zum einen soll den verfassungsrechtlichen Anforderungen, die an einen Eingriff in das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung zu stellen sind, entsprochen werden, andererseits sollten die Regelungen so gestaltet sein, dass die schwerwiegenden Formen der Kriminalität wirksam bekämpft werden können. Mit dem neuen Bereich der vorsorglichen Strafverfolgung wird zu Beginn der Arbeit insbesondere auf das Volkszählungsurteil und das darin konkretisierte Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung eingegangen. Besonders gegen die organisierte Kriminalität soll vorgegangen werden. In diesem Zusammenhang werden neuere Tendenzen im Recht des Datenschutzes beleuchtet, die eine Überregulierung in diesem Bereich kritisieren. Zum besseren Verständnis zeigt die Arbeit die historische Entwicklung der jetzigen Befugnisse auf und legt dar, welche Vorläufer es gab. Der Vergleich der Rechtsgrundlagen bildet den Schwerpunkt der Arbeit, wobei in methodischer Weise vorgegangen wird. kirs/difu

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283 S.

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Frankfurter Studien zum Datenschutz; 13