Prinzipale Normenkontrolle planreifer Bebauungspläne?
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1985
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IRB: Z 935
SEBI: Zs 987-4
SEBI: Zs 987-4
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Zusammenfassung
Der Autor spricht sich für eine Erweiterung des Rechtsschutzes gegenüber planreifen Bebauungsplänen i.S. des § 33 BBauG aus. Nach seiner Auffassung entfaltet ein planreifer Bebauungsplanentwurf materiell die gleiche Rechtswirkung für die Beurteilung der Zulässigkeit von Bauvorhaben, wie ein rechtsverbindlicher Bebauungsplan i.S. des § 30 BBauG. Insoweit lehnt er die herkömmliche Beschränkung des Rechtsschutzes gegen planreife Bebauungsplanentwürfe auf die Rechtsmittel von Widerspruch und Anfechtungsklage ab und fordert die Anerkennung der Zulässigkeit der Normenkontrolle nach § 47 Abs. 7 VwGO. Dadurch würde eine umfassende Begründetheitsprüfung ohne Rücksicht auf subjektiv erhebliche Belange eröffnet und eine systemwidrige Rechtsschutzlücke geschlossen. (kl)
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Bayerische Verwaltungsblätter, München 116(1985), Nr.8, S.225-227, Lit.