Informationsrechte, Öffentlichkeitsbeteilieung und Rechtsschutz im Umweltrecht. Aarhus-Handbuch.

E. Schmidt
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E. Schmidt

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Berlin

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ZLB: 2009/1446

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RE

Abstract

In der dänischen Stadt Aarhus wurde 1998 ein völkerrechtlicher Vertrag unterzeichnet, der jeder Person Rechte in Angelegenheiten des Umweltschutzes gewährleistet. Diese Rechte umfassen den Zugang zu Informationen, die Beteiligung der Öffentlichkeit an behördlichen Verfahren und die gerichtliche Überprüfung von Entscheidungen. Auf europäischer und nationaler Ebene der meisten Vertragsstaaten existieren inzwischen rechtliche Regelungen zur Umsetzung dieser Konventionsverpflichtungen. Das Buch informiert über die Rechte, die den Bürgern und Umweltverbänden in Deutschland in Umweltangelegenheiten durch internationales und europäisches Recht sowie Bundes- und Landesrecht zustehen. Das neue Naturschutz- und Wasserrecht wird ebenso berücksichtigt wie die Änderungen der Konvention hinsichtlich gentechnisch veränderter Organismen.

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XLIV, 535 S.

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