Minderheiten- und Volksgruppenrecht im Europa des ausgehenden 20. Jahrhunderts. Internationale Entwicklungen und Tendenzen und ihre Auswirkungen auf den Minderheiten- und Volksgruppenschutz in der Bundesrepublik Deutschland nach Beendigung des Ost-West-Konfliktes.

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Würzburg

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ZLB: 97/1826

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Die Arbeit befaßt sich mit dem Minderheiten- und Volksgruppenrecht in Europa des ausgehenden 20. Jahrhunderts. Internationale Entwicklungen und Tendenzen und ihre Auswirkungen auf dem Minderheiten- und Volksgruppenschutz in der Bundesrepublik Deutschland nach Beendigung des Ost-West-Konflikts werden aufgezeigt. Unter Minderheit wird allgemein eine Personengruppe bezeichnet, die sich durch geschichtliche, soziologische oder politische Besonderheiten von der Mehrheit der sie umgebenden Menschen unterscheidet. Eine klare völkerrechtliche Definition fehlt. Daher versucht die Arbeit zunächst die Begriffe zu klären, um dann die Entwicklung des Minderheitenschutzes darzustellen. Anschließend geht der Autor auf die Auswirkungen der internationalen Regelungsentwürfe und auf die einzelnen Minderheitenrechte ein. Anerkannte Minderheiten in Deutschland sind Dänen, Friesen und Sorben, deren Probleme auch rechtlich gelöst wurden. Schließlich werden auch Minderheiten im wiedervereinten Deutschland erwähnt. kirs/difu

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XVIII, 241 S.

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