Spielhalle im Mischgebiet. BBauG § 34 Abs. 3; BauNVO 1977 §§ 6 Abs. 2 Nr. 4, 15. OVG NW, Urteil vom 24.6.1987 - 11 A 1389/85.
Zitierfähiger Link
Lade...
Datum
Zeitschriftentitel
ISSN der Zeitschrift
Bandtitel
Herausgeber
Sprache (Orlis.pc)
ZZ
Erscheinungsort
Sprache
ISSN
ZDB-ID
Standort
IRB: Z 1585
Dokumenttyp
Dokumenttyp (zusätzl.)
RE
Autor:innen
Zusammenfassung
Eine Spielhalle mit einer Spielhallenfläche von 65 qm ist in einem Baugebiet, dessen Bebauung derjenigen eines Mischgebietes entspricht, zulässig, wenn der Betreiber auf Öffnungszeiten nach 22.00 Uhr nicht besteht, kein Alkohol ausgeschenkt wird und vom Spielangebot her die Geldspielgeräte nicht eindeutig dominieren. Tritt eine solche Spielhalle zu zwei weiteren im Umkreis von 200 m vorhandenen hinzu, so ist eine Prägung in Richtung auf ein Vergnügungsviertel noch nicht zu besorgen, wenn nach den örtlichen Gegebenheiten von einer wechselseitigen Wahrnehmbarkeit der Lebenssäußerungen - anders als etwa an einem Markt oder Platz - nicht auszugehen ist. (-z-)
Beschreibung
Schlagwörter
Bundesbaugesetz, Mischgebiet, Baugebiet, Vergnügungsviertel, Rechtsprechung, Spielhalle, Zulässigkeit, OVG-Urteil, Recht, Baunutzungsverordnung
Zeitschrift
Ausgabe
item.page.dc-source
Umwelt- und Planungsrecht 8(1988), Nr.5, S.190-191
Seiten
Zitierform
Freie Schlagworte
item.page.dc-subject
Bundesbaugesetz, Mischgebiet, Baugebiet, Vergnügungsviertel, Rechtsprechung, Spielhalle, Zulässigkeit, OVG-Urteil, Recht, Baunutzungsverordnung