Das Legalitätsprinzip in der Leistungsverwaltung.

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SEBI: 85/332

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Abstract

Die Frage des Gesetzesvorbehalts stellt sich auch im Rahmen der Leistungsverwaltung immer häufiger. War früher das Erfordernis einer Ermächtigungsgrundlage nur für die Eingriffsverwaltung geboten, hat die expandierende Leistungsverwaltung des Staates auch hier die Stimmen nach gesetzgeberischer Regelung laut werden lassen. Am schweizerischen Beispiel wird die Entwicklung des Legalitätsprinzips (Erfordernis nach gesetzlicher Grundlage) in bezug auf die heutige Leistungsverwaltung untersucht und nach den verschiedenen Interessenlagen für eine Verknüpfung von Gesetzmäßigkeitsprinzip und freiheitsverbürgenden Grundrechten gefragt. Dem liegt der Gedanke zugrunde, daß eine Leistung niemals eine Beeinträchtigung darstellen darf. Nach der Betrachtung der Dogmatik zum Legalitätsprinzip in der Eingriffsverwaltung ist der zweite Teil der Arbeit dem Anliegen der Gesetzmäßigkeit in der Leistungsverwaltung, ihrer denkbaren Entbehrlichkeit im Einflußbereich anderer Rechtsgrundlagen und ihrer Durchsetzbarkeit gewidmet. kp/difu

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Leistungsverwaltung, Legalitätsprinzip, Gesetz, Gesetzesvorbehalt, Verwaltungshandeln, Rechtsgeschichte, Verfassungsrecht, Gesetzgebung, Kommunalrecht, Verwaltungsrecht, Recht, Verwaltung

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Zürich: Schulthess (1984), XVII, 171 S., Abb.; Lit.(jur.Diss.; Univ.Zürich 1984)

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Leistungsverwaltung, Legalitätsprinzip, Gesetz, Gesetzesvorbehalt, Verwaltungshandeln, Rechtsgeschichte, Verfassungsrecht, Gesetzgebung, Kommunalrecht, Verwaltungsrecht, Recht, Verwaltung

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Zürcher Studien zum öffentlichen Recht; 49