Neues zu den Rechten und Pflichten des öffentlichen Aufsichtsrats.
Inst. für d. Öffentlichen Sektor
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Inst. für d. Öffentlichen Sektor
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DE
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Berlin
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1866-4431
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EDOC
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Abstract
Im Grundsatz ist der Konflikt des Aufsichtsratsmitglieds im öffentlichen Unternehmen in den vergangenen sechs Jahren erhalten geblieben. Anders als der klassische Aufsichtsrat eines Unternehmens in privater Hand sieht sich das Aufsichtsratsmitglied im öffentlichen Unternehmen in einer widerstreitenden Lage zwischen zwei Rechtskreisen. Auf der einen Seite erwartet das Gesellschaftsrecht die Wahrung der Interessen des Unternehmens, während auf der anderen Seite öffentliches Recht (in den meisten Fällen niedergelegt in der jeweiligen Gemeindeordnung) die Wahrung öffentlicher Interessen verlangt. Auf der einen Seite ist es eine höchstpersönliche Aufgabe im und für das Unternehmen, die auch entsprechende Haftung nach sich zieht, auf der anderen Seite das gewissermaßen entpersonalisierte Mandat eines entsandten Vertreters der öffentlichen Hand, das oft direkt auf einer Nominierung einer Gemeinderatsfraktion oder der Aufgabenbeschreibung eines Dienstpostens in einer Behörde beruht. Entsprechend wird der Erfolg der jeweiligen Aufgabenwahrnehmung im ersteren Fall in betriebswirtschaftlichen Kategorien (Umsatz, Jahresüberschuss und andere Unternehmenskennzahlen) beschrieben, im letzteren Fall hingegen in politisch-gesellschaftlichen Kategorien (Wahrnehmung des Daseinsvorsorgeauftrags, Berücksichtigung sozialer Gerechtigkeit, Umsetzung politischer Beschlüsse etc.) ausgedrückt. Es liegt auf der Hand, welche Ziele einfacher zu messen sind und dem Rechnungswesen des Unternehmens relativ unproblematisch entnommen werden können.
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Journal
PublicGovernance
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Nr. 3 (Herbst)
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S. 6-11