Schallpegelmessungen in Schlafräumen zur Nachtzeit in Fluglärmbelastungsgebieten und Überprüfung der passiven Schallschutzmaßnahmen.

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Düsseldorf

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0174-1098

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ZLB: 4-Zs 2529
BBR: Z 189
IRB: Z 821

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Abstract

Zur Reduzierung der Fluglärmeinwirkungen wendet die Flughafen Köln/Bonn GmbH neben anderen Maßnahmen zur Lärmverringerung den passiven Schallschutz an. Anspruch auf die damit verbundenen Schallschutzmaßnahmen haben etwa 17000 Häuser (Stand 2002) im Umfeld des Flughafens. Die Maßnahmen zum passiven Schallschutz sollen bewirken, dass in der Nachtzeit (22.00 bis 6.00 Uhr) beim Überflug eines FLugzeugs i. d. R. keine höheren Einzelschallpegel als 55 dB(A) im Inneren von Schlafräumen auftreten. Dies erfolgt durch Maßnahmen an allen erforderlichen Bauteilen. Im Rahmen der Qualitätssicherung der Flughafen Köln/Bonn GmbH hatte die TÜV Rheinland Immissionsschutz und Energiesysteme GmbH die Aufgabe, anhand von Messungen in 16 geförderten Schlafräumen zu prüfen, ob die oben genannte Anforderung erfüllt wird. Die Räume lagen in zwei Gebieten, die besonders stark vom Fluglärm betroffen sind. difu

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Zeitschrift für Lärmbekämpfung

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Nr. 5

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S. 153-155

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