Staatshaftung für rechtswidrige Gesetzgebungsmaßnahmen.
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SEBI: 77/4383
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Zusammenfassung
Die Studie zeigt anhand von Beispielen auf, daß bereits Gesetze sich unmittelbar schädigend auf die Gesetzesadressaten auswirken und eine Schadenersatz- bzw. Entschädigungspflicht des Staates und seiner Körperschaften auslösen können. Sie prüft, mit welchen Rechtsinstituten eine Ersatz- bzw. Entschädigungsleistung des Staates begründet werden kann, und benennt vor allem die mittelbare Staatshaftung und das Institut des enteignungsgleichen Eingriffs. In diesem Zusammenhang fragt sie, ob auch die Untätigkeit des Gesetzgebers eine Schadenersatzpflicht auslösen kann. Schließlich nimmt sie Stellung zu dem Referentenentwurf zum Staatshaftungsrecht von 1967, den sie kritisch würdigt.
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Staatshaftung, Entschädigungsrecht, Schadenersatzrecht, Verwaltungsrecht, Gesetzgebung, Kommunale Vertretungskörperschaft, Recht
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Würzburg: (1975), XVIII, 147 S., Lit.
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Staatshaftung, Entschädigungsrecht, Schadenersatzrecht, Verwaltungsrecht, Gesetzgebung, Kommunale Vertretungskörperschaft, Recht