BBauG §§ 131 Abs.1, 133 Abs.1. BVerwG, Urteil vom 1.2.1980 - 4 C 43.76, OVG Koblenz.

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IRB: Z 1243
SEBI: Zs 3022-4

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Zusammenfassung

Kleingartengrundstücke gehören zum Kreis der im Sinne des § 131 Abs.1 BBauG erschlossenen Grundstücke und sind deswegen bei der Verteilung des beitragsfähigen Erschließungsaufwands zu berücksichtigen. Erschlossen sind solche Grundstücke, denen die Anlage in erschließungsrechtlich relevanter Weise die Zugänglichkeit vermittelt. Kleingärten werden von einer Straße, zu der sie Zufahrt oder Zugang haben, erschlossen, weil die Nutzung einer baulichen Nutzung gleichartig ist, sie Anliegerverkehr anzieht und ihre bestimmungsmäßige Nutzung auf die Zugänglichkeit von der Straße angewiesen ist. -y-

Beschreibung

Schlagwörter

Recht, Bundesbaugesetz, Erschließungsrecht, Gartengrundstück, Kleingartengrundstück, Erschließungsbeitrag, Grundstücksnutzung, Rechtsprechung, BVerwG-Urteil

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Zeitschrift für deutsches und internationales Baurecht (ZfBR) 3(1980)Nr.2, S. 91-93, Lit.Aus der Rechtsprechung.

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Recht, Bundesbaugesetz, Erschließungsrecht, Gartengrundstück, Kleingartengrundstück, Erschließungsbeitrag, Grundstücksnutzung, Rechtsprechung, BVerwG-Urteil

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