Konkurrentenschutz im Krankenhausplanungsrecht. Zur Zulässigkeit der Konkurrentenklage.
Kohlhammer
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Kohlhammer
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DE
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Stuttgart
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0340-3602
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ZLB: Zs 2420-4
IRB: Z 368
IRB: Z 368
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Abstract
Die Aufnahme oder Nichtaufnahme in den Krankenhausplan hat für den wirtschaftlich-unternehmerischen Erfolg eines Krankenhauses große Bedeutung. In dem Beitrag wird die Position vertreten, dass es daher sachgerecht und konsequent sei, wenn den um die Aufnahme in den Krankenhausplan konkurrierenden Häusern subjektive Rechte in Bezug auf die Auswahlentscheidung des Landes eingeräumt werden. Das heißt: Ein nicht aufgenommenes, leer ausgegangenes Krankenhaus kann gegenüber dem zu Gunsten eines anderen Hauses ergangenen Feststellungsbescheid, da es sich hierbei nach Ansicht des Autors um einen so genannten Verwaltungsakt mit Doppel-/Drittwirkung handelt, das Rechtsmittel der Konkurrentenklage ergreifen. Wie dargelegt wird, gibt es auch andere Auffassungen, die eine solche Klage für unzulässig halten. difu
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Das Krankenhaus
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Nr. 10
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S. 808-814