Von der Verantwortung des Landschaftsarchitekten.
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1981
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ZZ
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IRB: Z 1157
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Zusammenfassung
Der Landschaftsplaner hat häufig den Anspruch, "Anwalt" oder Treuhänder der Landschaft zu sein. Es wird die Frage gestellt, auf welche Weise der Landschaftsarchitekt zur Verbesserung der Umweltsituation beitragen kann oder inwieweit seine Tätigkeit zum Verharmlosen technokratischer Planungen dient. Thesen bzw. Forderungen für seine Arbeit: Er darf sich nicht zum Anfertigen von Alibi- oder Schubladenplanungen missbrauchen lassen. Wenn seine Arbeit im Zusammenhang mit einem Eingriff in die Natur steht, so ist ein ausreichend großer Spielraum für landschaftsplanerische Vorstellungen zu fordern. cs
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Anthos 19(1980)Nr.4, S.28-32, Abb.