Das Europäische Landschaftsübereinkommen vom 20. Oktober 2000.

Kohlhammer
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Kohlhammer

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Stuttgart

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0029-859X

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ZLB: 4-Zs 388

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Abstract

Mit dem 2000 in Florenz beschlossenen Europäischen Landschaftsübereinkommen wurde in Ergänzung zu den bisherigen Europaratsübereinkommen wie Granada 1985 und Valletta 1992 ein Instrument geschaffen, das ausschließlich den europäischen Landschaften gewidmet ist. Dabei geht es bei "Landschaft" um ein vom Menschen als solches wahrgenommenes Gebiet, dessen Charakter das Ergebnis des Wirkens und Zusammenwirkens natürlicher und/oder anthropogener Faktoren ist. Damit betrifft das Übereinkommen sämtliche Landschaften bis hin zu den Industrie- und Stadtlandschaften. Dies bedeutet eine Stärkung des ästhetisch und kulturell begründeten Landschaftsschutzes. Entsprechend der Tradition des Europarates dient es mit seinem ganzheitlichen Landschaftsverständnis dem Menschen und sollte deshalb auch von Deutschland bald ratifiziert und innerstaatlich umgesetzt werden. difu

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die Öffentliche Verwaltung

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Nr. 4

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S. 141-149

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