Die Koordinierung der kommunalen Bauleitplanung mit Planungen nach dem Bundesfernstraßengesetz.
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SEBI: 75/431
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Zusammenfassung
Das Bundesbaugesetz von 1960 wies den Gemeinden die örtliche Bauleitplanung als Selbstverwaltungsaufgabe zu. Durch die Gemeinden erfolgt damit eine Verplanung des gesamten Staatsgebietes. Andere Planungsaufgaben, insbesondere die Planung von Bundesstraßen und Bundesautobahnen nach dem Bundesfernstraßengesetz von 1953, können ihrem Wesen nach nur unter überörtlichen Gesichtspunkten zweckmäßig erfüllt werden. Die Arbeit hat daher zum Ziel, das Verhältnis der kommunalen Bauleitpläne zu Planungen nach dem Bundesfernstraßengesetz zu klären und die Möglichkeiten und Formen der Koordinierung unter Berücksichtigung der Rechtsfolgen und des Rechtsschutzes bei Überlagerungen aufzuzeigen.
Beschreibung
Schlagwörter
Bundesbaugesetz, Bundesfernstraßengesetz, Gemeinschaftsaufgabe, Bauleitplanung, Bundesstraße, Raumordnung, Landesplanung, Verwaltungsverfahren, Recht, Bebauungsplan
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Augsburg: Blasaditsch (1971) IX, 126 S., Lit.; Zus.(jur.Diss.; Univ.München 1971)
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Bundesbaugesetz, Bundesfernstraßengesetz, Gemeinschaftsaufgabe, Bauleitplanung, Bundesstraße, Raumordnung, Landesplanung, Verwaltungsverfahren, Recht, Bebauungsplan