Zum polizeilichen Schusswaffengebrauch. Eine strafprozessuale, kriminalistische und kriminologische Studie unter Berücksichtigung der Geschichte und ausländischer Regelungen.
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1975
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SEBI: 75/3352
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Zusammenfassung
Seit dem Verzicht auf Folter und Todesstrafe greift kein anderes hoheitliches Handeln so unverhofft und schwer in elementare Grundrechte des Bürgers ein wie der polizeiliche Schußwaffengebrauch.Ziel der Arbeit ist es, die verschiedenen Funktionen dieses schärfsten Zwangsmittels neu zu überdenken, um auf dieser Basis die einzelnen Rechtsgrundlagen überzeugender zu gestalten und sinnvoll aufeinander abzustimmen.Dabei wird vor allem die Funktion des Schußwaffengebrauchs als prozessuales Zwangsmittel eingehend behandelt.Ausgehend von einem Überblick über die historische Entwicklung des Schußwaffengebrauchs der Polizei von der absolutistischen Staatsgewalt bis zum modernen Rechtsstaat wird die Problematik des geltenden Rechts erläutert.Dabei wird der Schußwaffengebrauch nach dem Polizeirecht und nach dem Strafprozeßrecht sowie aufgrund von Notrechten dargestellt und die Anordnungs- und Durchführungsbestimmungen des Schußwaffengebrauchs beschrieben.Im folgenden wird die Rechtspraxis in den einzelnen Bundesländern vorgestellt und die Kriminaltechnik und -taktik des Schußwaffengebrauchs behandelt.Durch eine Synthese rechtlicher, kriminalistischer sowie einiger kriminologischer Aspekte wird schließlich eine praxisgerechte neue Regelung entworfen, in die auch Erfahrungen mit dem im Ausland geltenden Recht eingegangen sind.
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Lübeck: Schmidt-Römhild (1975), 187 S., Tab.; Lit.
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Serie/Report Nr.
Kriminalwissenschaftliche Abhandlungen; 8