La pianificazione nella legge regionale. (Die Planung in der regionalen Gesetzgebung.)

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IRB: Z 1282

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Die neue Regionalplanung wurde durch einige Gesetze der 70er Jahre nachhaltig geprägt. Der institutionelle Rahmen der Planung ist durch die Planungsinstitutionen der Kommunen, der Region und des Landes gegeben. Der Planungsprozess beruht auf einer Integration der auf den verschiedenen Ebenen erarbeiteten Ergebnisse. Die Pläne werden ständig unter Berücksichtigung der demokratischen Mitbestimmung weiterbearbeitet. Territorialpläne und übergreifende Flächennutzungspläne unterstützen den Regionalplan. Das Realisierungsprogramm und die städtebaulichen Verfahrensweisen der Ausführung berücksichtigen auch die Wirtschaftsplanung. Veränderungen der Bodennutzung werden kontrolliert und die Neueinteilung geregelt. (sti)

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Schlagwörter

Regionalplan, Raumordnungsplan, Flächennutzungsplan, Gesetzgebung, Recht, Raumordnung

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In: Urbanistica; Torino, (1981), Nr.72/73, S.64-70, Lit.

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Regionalplan, Raumordnungsplan, Flächennutzungsplan, Gesetzgebung, Recht, Raumordnung

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