Die Rechtsstellung der Behinderten in Werkstätten für Behinderte.
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SEBI: 86/83
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DI
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Abstract
In der Bundesrepublik Deutschland sind ca. 50000 Behinderte in etwa 350 Werkstätten für Behinderte (WfB) beschäftigt. Von diesen Personen sind etwa 70-90 Proz. geistig behindert. Trotz dieser beachtlichen Zahl sind die Rechtsverhältnisse, die zwischen den Behinderten und der WfB bestehen, nach wie vor ungeklärt. Das Beschäftigungsverhältnis zwischen beiden Parteien wird teils als Arbeitsverhältnis im privatrechtlichen Sinne, als soziales Beschäftigungsverhältnis bzw. als ein besonderes Rechtsverhältnis sui generis, dessen Kodifizierung noch ausstehe, bezeichnet. Darüberhinaus wird differenziert nach der Art der Behinderung, so daß ein Arbeits- bzw. Ausbildungsverhältnis oder aber ein gesetzlich noch nicht hinreichend geregeltes Betreuungsverhältnis der Behinderten angenommen wird. Der Autor gibt einen umfassenden Überblick über die verschiedenen Rechtsansichten und untersucht, ob eine einheitliche Klassifizierung der Rechtsverhältnisse aller Behinderten zu den Werkstätten möglich ist oder ob eine differenzierende Behandlung nach Art der Beschädigung sinnvoll und wünschenswert erscheint. kp/difu
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Behinderter, Behindertenarbeit, Werkstatt, Rehabilitation, Arbeitsrecht, Arbeitsförderung, Arbeitsbedingung, Sozialpolitik, Sozialhilfe, Sozialwesen, Arbeit, Daseinsvorsorge, Sozialeinrichtung
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Köln: Heymann (1985), VI, 132 S., Lit.(jur.Diss.; Marburg 1985)
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Behinderter, Behindertenarbeit, Werkstatt, Rehabilitation, Arbeitsrecht, Arbeitsförderung, Arbeitsbedingung, Sozialpolitik, Sozialhilfe, Sozialwesen, Arbeit, Daseinsvorsorge, Sozialeinrichtung
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Sozialpolitik und Recht; 10