Das deutsche Grundbuch und das koreanische Grundbuch. Eine rechtsvergleichende Untersuchung mit der Empfehlung, den öffentlichen Glauben des Grundbruches und die öffentliche Beurkundung beim Grundstückserwerb im koreanischen Recht einzuführen.

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Göttingen

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ZLB: 92/1846

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Der koreanische Autor behandelt das deutsche und das koreanische Grundbuch in einer rechtsvergleichenden Untersuchung mit der Empfehlung, den öffentlichen Glauben des Grundbuchs und die öffentliche Beurkundung beim Grundstückserwerb in Deutschland im koreanischen Recht zur Schaffung weitgehender Rechtssicherheit einzuführen. Dabei soll die Beurkundung in Korea nach Meinung des Autors in Ermangelung von Notaren durch Grundbuchbeamte durchgeführt werden. Zunächst wird die Rechtsgeschichte der Grundbücher beider Länder und das koreanische Grundbuchsystem untersucht. Danach stellt die Arbeit die öffentliche notarielle Beurkundung beim Grundstückserwerb in Deutschland und in der Schweiz dar. Dabei geht der Autor auf die §§ 19 und 20 der deutschen Grundbuchordnung (Eintragungsvoraussetzungen wie z.B. die Bewilligung des Berechtigten und Einigung der Vertragspartner) sowie auf das Beurkundungsgesetz besonders ein. rebo/difu

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XIX, 152 S.

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