Recht der Stadtentwicklung. Instrumente für private Initiativen. Darstellung.

Kommunal- u. Schul-Verl.
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Kommunal- u. Schul-Verl.

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Wiesbaden

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ZLB: R 291/907

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RE

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Abstract

Beim Business Improvement District (BID) handelt es sich um ein Instrument, mit dem vor allem innerstädtische Geschäftsbereiche auf private Initiative in Zusammenarbeit mit der Gemeinde aufgewertet werden können. Es bietet damit Grundeigentümern und Gewerbetreibenden in städtischen Geschäftslagen die Chance, die Qualität ihres Standortes eigenverantwortlich zu verbessern und damit die Bedeutung der gewachsenen städtischen Zentren als zentrale Versorgungsstandorte zu erhalten und zu stärken. Zudem bieten sich für vorhandene Stadtmarketingorganisationen interessante Perspektiven. Das Bundesrecht hat mit der BauGB-Novelle 2006 die landesrechtliche Entwicklung privater Initiativen zur Stadtentwicklung nachvollzogen und durch Einfügen des § 17 f BauGB auch bundesrechtlich zugelassen. Nach Maßgabe des Landesrechts können Gebiete festgelegt werden, in denen in privater Verantwortung standortbezogene Maßnahmen durchgeführt werden, die auf der Grundlage eines mit den städtebaulichen Zielen der Gemeinde abgestimmten Konzeptes des Stärkung oder Entwicklung von Bereichen der Innenstädte, Stadtteilzentren, Wohnquartiere und Gewerbezentren sowie von sonstigen für die städtebauliche Entwicklung bedeutsamen Bereichen dienen. Ziel ist eine zusammenfassende und rechtsvergleichende Darstellung der unterschiedlichen Ausprägungen in den Ländern.

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174 S.

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