Vorhaben- und Erschließungsplan.

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SEBI: 92/1000-4

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Abstract

Die Planungs- und Zulassungsverordnung der DDR vom 20.6.1990 modifizierte in zahlreichen Regelungen das Planungs- und Genehmigungssystem des Baugesetzbuchs, um für eine Übergangszeit der Angleichung der Planungsrechtssysteme in Ost und West ein vereinfachtes und zügig handhabbares Instrumentarium zu schaffen.Die bedeutsamste Erweiterung des Planungs- und Genehmigungssystems des Baugesetzbuchs erfolgte durch die Schaffung eines neuen Planungsinsturments, des Vorhaben- und Erschließungsplans nach § 55 BauZVO, auf dessen Grundlage Baugenehmigungen für Investitionsvorhaben entsprechend § 30 BauGB auch ohne die Aufstellung eines Bebauungsplans erteilt werden können. Mit dem Vorhaben- und Erschließungsplan sollte die zügige Realisierung von Investitionen ermöglicht werden. Dieses Ziel konnte in der Praxis nach bisherigen Erkenntnissen allerdings noch nicht in dem erhofften Maße erreicht werden. Es zeichnet sich ab, daß der praktische Vollzug der Vorschrift auf vielfältige Hindernisse stößt. Mit der Arbeitshilfe soll der Versuch gemacht werden, für die in der praktischen Durchführung typischerweise auftretenden Probleme Lösungswege aufzuzeigen. difu

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Baurecht, Bauvorhaben, Zulässigkeit, Baugenehmigung, Bauzulassungsverordnung, Investitionsvorhaben, Vorhaben- und Erschließungsplan, Bauzulassungsverordnung, Paragraph 55, Recht, Planungsrecht

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Berlin: (1991), 77 S., Abb.; Tab.

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Baurecht, Bauvorhaben, Zulässigkeit, Baugenehmigung, Bauzulassungsverordnung, Investitionsvorhaben, Vorhaben- und Erschließungsplan, Bauzulassungsverordnung, Paragraph 55, Recht, Planungsrecht

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Arbeitshilfe Städtebaurecht