Lichtimmission. Möglichkeiten zur Beurteilung und Verminderung von Lichtimmissionen. Nach einem Vortrag, gehalten am 27.3.1984 in der Landesanstalt für Immissionsschutz des Landes Nordrhein-Westfalen, Essen.

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Zusammenfassung

Die Beleuchtungspflicht der Gemeinden und Verkehrsträger und der Betrieb von Lichtwerbeanlagen führt häufig zu Belaestigungen der Anwohner, weil Wohnungen und private Freiräume durch zu hohe Lichtströme oder durch falsche Lichtverteilung unnötig erhellt werden. Auch nahe gelegene Sportstätten mit Flutlichtanlagen können gleichermaßen als sehr störend empfunden werden. Leuchtdichten und Blendungswerte üblicher Lichtquellen als Grundlage für die Beurteilung von Lichtimmissionen. Beispiele und praktische Gegenmaßnahmen zur Verminderung der Beeinträchtigungen. ha

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Schlagwörter

Technischer Ausbau, Baubiologie, Umweltpflege, Elektroanlage, Beleuchtung, Straßenbeleuchtung, Flutlichtanlage, Werbung, Immission, Wohnraum, Schlafstörung, Gesundheit, Bewohner, Beleuchtungsstärke, Blendung, Verbesserungsmaßnahme, Rechtsgrundlage, Schlafraum, Lichteinwirkung, Wohlbefinden

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Licht 36(1984)Nr.6, S.453-457, Abb., Tab., Lit.

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Technischer Ausbau, Baubiologie, Umweltpflege, Elektroanlage, Beleuchtung, Straßenbeleuchtung, Flutlichtanlage, Werbung, Immission, Wohnraum, Schlafstörung, Gesundheit, Bewohner, Beleuchtungsstärke, Blendung, Verbesserungsmaßnahme, Rechtsgrundlage, Schlafraum, Lichteinwirkung, Wohlbefinden

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