Die Preisfortschreibung nach § 2 V und VI VOB/B im Lichte des neuen Bauvertragsrechts.

Rintelen, Claus von
Beck
Keine Vorschau verfügbar

Datum

2017

item.page.journal-title

item.page.journal-issn

item.page.volume-title

Herausgeber

Beck

Sprache (Orlis.pc)

DE

Erscheinungsort

München

Sprache

ISSN

1439-6351

ZDB-ID

Standort

ZLB: R 292 ZB 7099
BBR: Z 558

Dokumenttyp (zusätzl.)

Zusammenfassung

Das neue Bauvertragsrecht führt zu einem Paradigmenwechsel bei der Ermittlung einer Nachtragsvergütung. Anstelle fortgeschriebener Vertragspreise wird nunmehr in § 650c BGB auf die tatsächliche Kosten der Mehrleistung abgestellt. Der Gesetzgeber hat von einer Preisfortschreibung abgesehen, da sie zum Missbrauch und unangemessenen Ergebnissen führen soll. Eine AGB-rechtliche Privilegierung der VOB/B-Regelungen hat er abgelehnt. Es sollen die möglichen Auswirkungen der Neuregelung auf die Vergütungsanpassungsregelungen der VOB/B untersucht werden. Diese hängen auch davon ab, ob die vom Gesetzgeber im Anschluss an die herrschende Meinung zu Grunde gelegte Prämisse einer rein deterministischen Preisfortschreibungsregelung in § 2 V und VI VOB/B wirklich zutreffend ist. Im Anschluss an Überlegungen von Kniffka soll aufgezeigt werden, dass die Vergütungsanpassungsregelungen der VOB/B eigentlich nur drei Grundsätze für eine angemessene Vergütungsanpassung aufstellen. Die Einzelheiten der Vergütungsanpassung ergeben sich erst im Rahmen einer ergänzenden Vertragsauslegung, die sich nach § 157 BGB an Treu und Glauben ausrichten muss. Bei einer an Treu und Glauben orientierten Auslegung sollten die VOB/B-Regelungen einer Angemessenheitskontrolle nach § 307 BGB standhalten.

item.page.description

Schlagwörter

Zeitschrift

Neue Zeitschrift für Baurecht und Vergaberecht

Ausgabe

Nr. 6

Erscheinungsvermerk/Umfang

Seiten

S. 315-325

Zitierform

Stichwörter

Serie/Report Nr.

Sammlungen