Führung auf Probe und Führung auf Zeit im Rahmen des TVöD.
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DE
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Köln
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ZLB: 4-Zs 2141-2006,8
DST: E ser2/1
DST: E ser2/1
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Abstract
Durch die TVöD-Elemente "Führung auf Probe/Zeit", "Leistungsentgelt" und "Leistungsabhängige Bewegungen in den Entgeltstufen" wird die Leistungsdifferenzierung ausgeweitet. Der TVöD soll einen Paradigmenwechsel hin zu mehr Flexibilität, mehr Leistungs- und Erfolgsorientierung und damit auch zu mehr Effektivität und Effizienz in den Kommunal- und Bundesverwaltungen erreichen. Die übergreifenden Ziele sind auch Bestandteile der Philosophie des Neuen Steuerungsmodells und bauen auf bisher erreichten Reformschritten auf. Führung auf Probe (§ 31 TVöD) und Führung auf Zeit (§ 32 TVöD) bieten im Tarifbereich erstmals eine Alternative zum bisherigen Vorgehen der sofortigen und dauerhaften Übertragung einer Führungsposition. Beide ermöglichen einen flexibleren Personaleinsatz. Sie sollen allerdings unterschiedlichen Zielen dienen. Führung auf Probe (FaP) soll vordringlich die Personalentwicklung einzelner Beschäftigter verbessern. Sie hat das Ziel, die in Rede stehende Führungsposition bei Bewährung auf Dauer zu übertragen. Damit können also einzelne Beschäftigte im Hinblick auf ihre Eignung als Führungskraft auf dieser Position erprobt werden. Bei der FaP steht die Erprobung der Beschäftigten im Vordergrund; demgemäß ist bei Ablauf des Zeitraums eine Entscheidung über den Ausgang der Erprobung, also eine Feststellung über die (Nicht-)Bewährung auf der Position, zu treffen. difu
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63 S.
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KGSt-Bericht; 8/2006