Auflistung nach Schlagwort "Sanierungsgebiet"
Gerade angezeigt 1 - 20 von 645
Treffer pro Seite
Sortieroptionen
Graue Literatur 06 Sanierungsgebiet Leipzig-Reudnitz.(2020)Die Broschüre stellt für das Sanierungsgebiet Leipzig-Reudnitz Zielsetzungen, Strategien, viele Maßnahmen und Ergebnisse einer intensiven Stadterneuerungspolitik dar. Sie soll zeigen, mit welcher Intensität das Instrument der Städtebaulichen Sanierungsmaßnahme eingesetzt wurde und wie sich dadurch ein wichtiger innenstadtnaher Stadtbereich verändert hat. Sie soll auch zeigen, dass Stadterneuerung ein komplexer Prozess ist - mit einer Mischung aus Investition, Diskussion und Imagewandel. Stadterneuerung ist das Zusammensetzen eines Puzzles aus Einzelmaßnahmen, die jede für sich komplex sein können. Oft ist erst nach Jahren erkennbar, wie sich die Wahrnehmung und auch die tatsächliche Qualität eines Quartiers durch eine Vielzahl großer und kleiner Interventionen verändert. Diese Veränderung ist in Reudnitz durch die in der Broschüre beschriebenen Bausteine gelungen.Zeitschriftenaufsatz 15 Jahre Stadterneuerung Marburg - und kein Ende in Sicht? Ein Dialog.(1984)Kritische Analyse der Sanierungstätigkeit in Marburg seit 1970. In Dialogform werden Sanierungsziele und Entwicklungsstrategien, Sozialplanung und Mietentwicklung sowie Probleme der Objektsanierung dargestellt. Der Beitrag verdeutlicht u.a., dass die Marburger "Mosaik-Strategie" nur in großen Sanierungsgebieten (Sicherung der Gebietsversorgung) Mietsubventionen für Einzelhandelseinrichtungen erforderlich sind und dass fallbezogene Finanzierungen zur Reduzierung des Mitteleinsatzes beitragen. mzGraue Literatur 20 Jahre bauliche Erneuerung und sozialer Wandel im Sanierungsgebiet Hemshof.(1991)Die bauliche Erneuerung und Umgestaltung des in der Gründerzeit entstandenen Stadtteils Hemshof in Ludwigshafen hat während der letzten 20 Jahre das Erscheinungsbild des Viertels grundlegend verändert. Ziel der Sanierungsmaßnahmen war es, neben der Anhebung der Wohnverhältnisse auf einen zeitgemäßen Standard und der Verbesserung der Wohnumfeldverhältnisse, die Sozialstruktur der ansässigen Bevölkerung zu stabilisieren. Anhand statistischen Materials werden in der Broschüre der bauliche und soziale Wandel aufgezeigt und die Zusammenhänge zwischen baulicher und sozialer Entwicklung herausgearbeitet. Insgesamt kommt die Studie zu dem Ergebnis, daß für den Stadtteil Hemshof erhebliche Fortschritte festzustellen sind. Nicht nur durch die umfangreichen baulichen Erneuerungsmaßnahmen, auch durch Impulse in Einzelhandel und Gastronomie sowie durch kulturelle Akzente (Theater, Galerie) hat sich das Image des Stadtviertels verbessert. wi/difuGraue Literatur Graue Literatur Graue Literatur Zeitschriftenaufsatz 3 Wochen im ersten IBA-Jahr. Einblicke, Eindrücke, Kommentare, Kritiken. 3. Folge - 28. September bis 5. Oktober 1984.(1985) Bartels, Olaf; Hoehns, UlrichWenn in Kreuzberg Proteste laut werden, in der Ausstellung Oranienstraße 190 nächstens mit der IBA ins Gericht gegangen wird und ihre Verantwortlichen symbolisch zum Tode verurteilt werden, braucht sich niemand zu wundern. Während für die schlecht besuchten Ausstellungen zum IBA-Berichtsjahr Gelder in Millionenhöhe ausgegeben werden, ist das Konzept der behutsamen Stadterneuerung in Kreuzberg von Mittelstreichungen in seiner Existenz bedroht. Es läuft Gefahr, seine beruhigende Wirkung zu verlieren. -z-Aufsatz aus Sammelwerk 50 Jahre Stadterneuerung - ein Blick in die Zukunft.(2015) Einem, Eberhard vonZeitschriftenaufsatz § 564 b Abs.1 BGB, §§ 26, 27 StBauFG. LG Kiel, Urteil v. 12.1.1983 - Az. 1 S 65 und 144/82.(1983)Zu den Anforderungen bei einer Kündigung wegen beabsichtigter Sanierung seitens einer Vermieterin, die als öffentlich-rechtliche Körperschaft Eigentümerin der gekündigten Räume ist. Das von der Vermieterin als öffentlich-rechtliche Körperschaft angeführte Interesse, Abriss des Hauses zwecks Durchführung der geplanten Sanierung, stellt ein berechtigtes Interesse in Sicht von § 564b I BGB dar. Auch öffentliche Interessen können berechtigte Interessen sein. rhZeitschriftenaufsatz § 564 b Abs.3 BGB. LG Kiel, Urteil v. 12.1.1983 - Az. 1 S 200/82.(1983)Zu den Mindestanforderungen des Begründungsgebots bei einer Kündigung wegen beabsichtigter Sanierung. Das allgemeine öffentliche Interesse an der Durchführung eines Sanierungsvorhabens nach dem Städtebauförderungsgesetz stellt allein kein berechtigtes Interesse eines privaten Vermieters an der Beendigung eines Mietverhältnisses dar. Das Urteil stützt sich auf folgende §§: 556 BGB, 564b BGB und 565a BGB. -y-Graue Literatur Abrechnung von Sanierungsgebieten im Städtebauförderprogramm Sanierung und Entwicklung. Städtebauliche Begleitforschung Wissenstransfer Städtebauförderung 2016. Dokumentation des Werkstattgesprächs am 21. April 2016 im Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung, Bonn.(2016)Die korrekte und vor allem zeitnahe Abrechnung von städtebaulichen Sanierungs- und Entwicklungsmaßnahmen, die in vielen Fällen die Voraussetzung für den Erhalt von Städtebaufördermitteln darstellen, ist eine bedeutsame kommunale Aufgabe. Dies gilt insbesondere für das Programm "Städtebauliche Sanierungs- und Entwicklungsmaßnahmen", das 1971 als erstes Städtebauförderprogramm eingeführt wurde. Ziel war es, städtebauliche Missstände in den Kommunen zu beheben. Mit dem Programmjahr 2012 ist der Programmbereich "Städtebauliche Sanierungs- und Entwicklungsmaßnahmen" ausgelaufen. Die Abrechnung sogenannter Altverfahren stellt oft eine besondere Herausforderung dar. Die Beiträge der Veranstaltung, die die Dokumentation zusammenfasst, lauten: Anforderungen und Herausforderungen bei der Abrechnung von Sanierungsgebieten aus Landessicht (Ministerium für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen); Systematik der Abrechnung und Vorgehensweise in der Praxis beim Abschluss von Städtebaufördermaßnahmen (STEG Stadtentwicklung); Abrechnung aus Sicht der Bezirksregierung Köln. Berichte aus der Praxis kommunaler Vertreter zur Abrechnung von Sanierungsmaßnahmen und die Diskussion mit den Referenten zu den Fragen der Teilnehmer bilden den Abschluss der Veranstaltungsdokumentation.