Auflistung nach Schlagwort "Pflegekinderwesen"
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Zeitschriftenaufsatz Zeitschriftenaufsatz Zeitschriftenaufsatz Zeitschriftenaufsatz Zeitschriftenaufsatz 23 Pflegekindern gelingt die Quadratur des Kreises: Ein Theaterprojekt von Familien für Kinder in Kooperation mit der Volksbühne am Rosa-Luxemburg-Platz macht Furore.(2015, Deutsche Liga für das Kind) Behrens, Katrin"Stellt Euch mal alle in einen Kreis und lasst uns ein Warm-Up zusammen machen!". Von wegen! Drei bleiben am Boden sitzen, zwei gehen schnurstracks zu ihrem Rucksack und nehmen sich was zu essen, drei weitere spielen kreischend Fangen auf Höchstgeschwindigkeitsniveau, einer bleibt zurückgezogen im Flur stehen und noch drei sind verschwunden. Wo sind sie nur? Ach, da hört man schon die Türen der Nebenräume klappern, die sie eigentlich nicht betreten sollen ... Das ist doch kein Kreis!Zeitschriftenaufsatz 23 Pflegekindern gelingt die Quadratur des Kreises: Ein Theaterprojekt von Familien für Kinder in Kooperation mit der Volksbühne am Rosa-Luxemburg-Platz macht Furore.(2015, Deutsche Liga für das Kind) Behrens, Katrin"Stellt Euch mal alle in einen Kreis und lasst uns ein Warm-Up zusammen machen!". Von wegen! Drei bleiben am Boden sitzen, zwei gehen schnurstracks zu ihrem Rucksack und nehmen sich was zu essen, drei weitere spielen kreischend Fangen auf Höchstgeschwindigkeitsniveau, einer bleibt zurückgezogen im Flur stehen und noch drei sind verschwunden. Wo sind sie nur? Ach, da hört man schon die Türen der Nebenräume klappern, die sie eigentlich nicht betreten sollen ... Das ist doch kein Kreis!Monographie 3. Jahrbuch des Pflegekinderwesens. Kontakte zwischen Pflegekind und Herkunftsfamilie.(2004, Schulze-Kirchner)"Kontakte zwischen Pflegekind und Herkunftsfamilie" - ein in der Praxis des Pflegekinderwesen sehr konträr diskutiertes und gehandhabtes Problem. Während sich die Fachwelt darüber einig ist, dass bei der zeitlich befristeten Unterbringung eines Kindes in einer Pflegefamilie die Aufrechterhaltung von Kontakten ein Muss ist, gehen die Meinungen hierzu bei Kindern, die auf Dauer in einer Pflegefamilie leben, weit auseinander. Die Beiträge in diesem Jahrbuch befassen sich mit letztgenannten Kindern. ExpertInnen verschiedener, für die Arbeit für Pflegekinder relevanter wissenschaftlicher Fachdisziplinen (Verhaltensbiologie, Bindungsforschung, Traumaforschung, Neurobiologie, Psychologie), ziehen aus den immer differenzierter werdenden Erkenntnissen Schlüsse für eine an der Wahrung der Kindesinteressen und des Kindesschutzes ausgerichteten Umgangspraxis. Rechtliche Vorgaben zum Umgangsrecht und ihre Umsetzung "zum Wohl des Kindes" werden aufgezeigt. Praxisberichte geben einen Einblick, wie in Jugendämtern ein an den Interessen des Kindes ausgerichteter Umgang gehandhabt werden kann. difuZeitschriftenaufsatz Abschlussbericht der Arbeitsgruppe "Familiengerichtliche Maßnahmen bei Gefährdung des Kindeswohls" - § 1666 BGB (vom 14. Juli 2009).(2009, Deutsches Institut für Jugendhilfe und Familienrecht)Der Bericht enthält Empfehlungen für eine weitere Verbesserung des Kinderschutzes, etwa durch Qualitätssicherung bei Vormundschaft und Pflegschaft oder durch Intensivierung der Zusammenarbeit von Jugendämtern und Gerichten. Die jetzt vorgeschlagenen weiteren Verbesserungen wurden von einer Arbeitsgruppe erarbeitet, die Bundesministerin Zypries bereits im März 2006 eingesetzt hat. Im November 2006 hatte die Arbeitsgruppe erste Vorschläge unterbreitet, die in das Mitte 2008 in Kraft getretene Gesetz zur Erleichterung familiengerichtlicher Maßnahmen bei Gefährdung des Kindeswohls eingeflossen sind. Nach dem Inkrafttreten dieses Gesetzes rief Ministerin Zypries die Arbeitsgruppe im Jahr 2008 erneut zusammen, um erste Erfahrungen mit dem neuen Gesetz auszutauschen. Überdies sollte geprüft werden, ob weitere gesetzliche Änderungen erforderlich sind. Auch in: Kindschaftsrecht und Jugendhilfe, 4 (2009), Nr. 11, S. 452-454.Zeitschriftenaufsatz Abschlussbericht der Arbeitsgruppe "Familiengerichtliche Maßnahmen bei Gefährdung des Kindeswohls" - § 1666 BGB (vom 14. Juli 2009).(2009, Deutsches Institut für Jugendhilfe und Familienrecht)Der Bericht enthält Empfehlungen für eine weitere Verbesserung des Kinderschutzes, etwa durch Qualitätssicherung bei Vormundschaft und Pflegschaft oder durch Intensivierung der Zusammenarbeit von Jugendämtern und Gerichten. Die jetzt vorgeschlagenen weiteren Verbesserungen wurden von einer Arbeitsgruppe erarbeitet, die Bundesministerin Zypries bereits im März 2006 eingesetzt hat. Im November 2006 hatte die Arbeitsgruppe erste Vorschläge unterbreitet, die in das Mitte 2008 in Kraft getretene Gesetz zur Erleichterung familiengerichtlicher Maßnahmen bei Gefährdung des Kindeswohls eingeflossen sind. Nach dem Inkrafttreten dieses Gesetzes rief Ministerin Zypries die Arbeitsgruppe im Jahr 2008 erneut zusammen, um erste Erfahrungen mit dem neuen Gesetz auszutauschen. Überdies sollte geprüft werden, ob weitere gesetzliche Änderungen erforderlich sind. Auch in: Kindschaftsrecht und Jugendhilfe, 4 (2009), Nr. 11, S. 452-454.Zeitschriftenaufsatz Aktuelle Rechtsprechung zum Jugendhilferecht: Pflegegeld/Pflegesatz.(2000, Luchterhand)Zeitschriftenaufsatz Aktuelle Rechtsprechung zum Jugendhilferecht: Pflegegeld/Pflegesatz.(2000, Luchterhand)Zeitschriftenaufsatz Alte Loyalität oder neue Bindung? Zum Streit um die Bedeutung einer dauerhaften Lebensperspektive von Pflegekindern.(2019, Bundesanzeiger) Köckeritz, Christine; Diouani-Streek, MériemZeitschriftenaufsatz Angebote für Pflege- und Adoptiveltern. (Tabelle: Angebote für Pflege- und Adoptivfamilien - abgedruckt in ZfJ 1996/2, S.57).(1995, Heymann) Textor, Martin R.Zeitschriftenaufsatz Anwendungsbereich von § 86 Abs. 6 SGB VIII: Vollzeitpflege, Sonderpflege, Gastfamilien, Projektfamilien, Erziehungsstellen, Kleinstheime, Kinderhäuser ...(2012, Deutsches Institut für Jugendhilfe und Familienrecht) Eschelbach, DianaDie Entscheidung des BVerwG vom 01.09.2011 zur Sonderzuständigkeit bei Dauerpflege gibt Anlass, sich über deren Anwendungsbereich Gedanken zu machen. Denn wenn § 86 Abs. 6 SGB VIII greift, ist nach zwei Jahren regelmäßig das Jugendamt am Ort der Pflegestelle örtlich zuständig, muss den Hilfefall übernehmen und die Fallverantwortung tragen.Zeitschriftenaufsatz Anwendungsbereich von § 86 Abs. 6 SGB VIII: Vollzeitpflege, Sonderpflege, Gastfamilien, Projektfamilien, Erziehungsstellen, Kleinstheime, Kinderhäuser ...(2012, Deutsches Institut für Jugendhilfe und Familienrecht) Eschelbach, DianaDie Entscheidung des BVerwG vom 01.09.2011 zur Sonderzuständigkeit bei Dauerpflege gibt Anlass, sich über deren Anwendungsbereich Gedanken zu machen. Denn wenn § 86 Abs. 6 SGB VIII greift, ist nach zwei Jahren regelmäßig das Jugendamt am Ort der Pflegestelle örtlich zuständig, muss den Hilfefall übernehmen und die Fallverantwortung tragen.Graue Literatur Arbeitsgruppe "Familiengerichtliche Maßnahmen bei Gefährdung des Kindeswohls - § 1666 BGB". Abschlussbericht vom 14. Juli 2009.(2009)Der Bericht enthält Empfehlungen für eine weitere Verbesserung des Kinderschutzes, etwa durch Qualitätssicherung bei Vormundschaft und Pflegschaft oder durch Intensivierung der Zusammenarbeit von Jugendämtern und Gerichten. Die jetzt vorgeschlagenen weiteren Verbesserungen wurden von einer Arbeitsgruppe erarbeitet, die Bundesministerin Zypries bereits im März 2006 eingesetzt hat. Im November 2006 hatte die Arbeitsgruppe erste Vorschläge unterbreitet, die in das Mitte 2008 in Kraft getretene Gesetz zur Erleichterung familiengerichtlicher Maßnahmen bei Gefährdung des Kindeswohls eingeflossen sind. Nach dem Inkrafttreten dieses Gesetzes rief Ministerin Zypries die Arbeitsgruppe im Jahr 2008 erneut zusammen, um erste Erfahrungen mit dem neuen Gesetz auszutauschen. Überdies sollte geprüft werden, ob weitere gesetzliche Änderungen erforderlich sind.Graue Literatur Arbeitsgruppe "Familiengerichtliche Maßnahmen bei Gefährdung des Kindeswohls - § 1666 BGB". Abschlussbericht vom 14. Juli 2009.(2009)Der Bericht enthält Empfehlungen für eine weitere Verbesserung des Kinderschutzes, etwa durch Qualitätssicherung bei Vormundschaft und Pflegschaft oder durch Intensivierung der Zusammenarbeit von Jugendämtern und Gerichten. Die jetzt vorgeschlagenen weiteren Verbesserungen wurden von einer Arbeitsgruppe erarbeitet, die Bundesministerin Zypries bereits im März 2006 eingesetzt hat. Im November 2006 hatte die Arbeitsgruppe erste Vorschläge unterbreitet, die in das Mitte 2008 in Kraft getretene Gesetz zur Erleichterung familiengerichtlicher Maßnahmen bei Gefährdung des Kindeswohls eingeflossen sind. Nach dem Inkrafttreten dieses Gesetzes rief Ministerin Zypries die Arbeitsgruppe im Jahr 2008 erneut zusammen, um erste Erfahrungen mit dem neuen Gesetz auszutauschen. Überdies sollte geprüft werden, ob weitere gesetzliche Änderungen erforderlich sind.