Auflistung nach Schlagwort "Jugendhilfeleistung"
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Zeitschriftenaufsatz § 36a SGB VIII und die Folgen.(2009, Deutsche Vereinigung für Jugendgerichte und Jugendgerichtshilfen e.V.) Jung-Pätzold, Uwe§ 36a SGB VIII mit seiner Betonung der Steuerungsverantwortung des Jugendamtes bei Jugendhilfeleistungen auch im Zusammenhang mit Jugendstrafverfahren ist zwar bereits seit 1.10.2005 in Kraft, bietet aber weiterhin Anlass für kontroverse Diskussionen und ist Auslöser für ein geplantes (3.) JGG-Änderungsgesetz. Der Verfasser nimmt in seinem Beitrag dezidiert Stellung zum Selbstverständnis der Jugendhilfe in der Mitwirkung in Jugendstrafverfahren vor dem Hintergrund des § 36a SGB VIII.Zeitschriftenaufsatz § 36a SGB VIII und die Folgen.(2009, Deutsche Vereinigung für Jugendgerichte und Jugendgerichtshilfen e.V.) Jung-Pätzold, Uwe§ 36a SGB VIII mit seiner Betonung der Steuerungsverantwortung des Jugendamtes bei Jugendhilfeleistungen auch im Zusammenhang mit Jugendstrafverfahren ist zwar bereits seit 1.10.2005 in Kraft, bietet aber weiterhin Anlass für kontroverse Diskussionen und ist Auslöser für ein geplantes (3.) JGG-Änderungsgesetz. Der Verfasser nimmt in seinem Beitrag dezidiert Stellung zum Selbstverständnis der Jugendhilfe in der Mitwirkung in Jugendstrafverfahren vor dem Hintergrund des § 36a SGB VIII.Zeitschriftenaufsatz Aktuelle jugendhilferechtliche Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts.(2013, Heymann) Häußler, RichardDas Bundesverwaltungsgericht hat sich schon früh mit Fragen des Kinder- und Jugendschutzes beschäftigt. Der für das Fürsorgerecht klassischerweise zuständige 5. Senat des Gerichts hat bereits die Auslegung des aus dem Jahre 1922 stammenden Jugendwohlfahrtsgesetzes geprägt. Heute, 60 Jahre nach Arbeitsaufnahme des Gerichts, bildet die Auslegung des seit 1991 geltenden Kinder- und Jugendhilfegesetzes (Sozialgesetzbuch Achtes Buch) eine wesentliche Aufgabe des Senats. Angesichts sich wandelnder Probleme bei der Kindeserziehung stehen Gesetzgeber und Rechtsprechung einem permanent bestehenden Anpassungsund Auslegungsbedarf gegenüber. Im Beitrag soll versucht werden, die aktuelle Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zum Kinder- und Jugendhilferecht seit dem Jahr 2010 nachzuzeichnen und zu erläutern.Zeitschriftenaufsatz Antragserfordernis oder Selbstbeschaffung von Jugendhilfeleistungen. Anmerkung zum Urteil des Bundesverwaltungsgerichts am 28.9.2000 - 5 C 29.99(2003, E. Reinhardt) Tammen, BrittaZeitschriftenaufsatz Antragserfordernis oder Selbstbeschaffung von Jugendhilfeleistungen. Anmerkung zum Urteil des Bundesverwaltungsgerichts am 28.9.2000 - 5 C 29.99(2003, E. Reinhardt) Tammen, BrittaZeitschriftenaufsatz Anwaltliche Vertretung in der Kinder- und Jugendhilfe.(2009, Arbeitsgemeinschaft für Jugendhilfe) Schruth, PeterZeitschriftenaufsatz Anwaltliche Vertretung in der Kinder- und Jugendhilfe.(2009, Arbeitsgemeinschaft für Jugendhilfe) Schruth, PeterZeitschriftenaufsatz Ausblicke auf mehr unabhängige Ombudschaft in der Jugendhilfe.(2011, Juventa) Schruth, PeterIn dem Beitrag wird in zwei Bezügen über den Stellenwert der Beteiligung von Betroffenen und der Durchsetzung von Rechtsansprüchen nachgedacht. Sowohl für die ombudschaftliche Durchsetzung bedarfsgerechter Jugendhilfen als auch für die Beteiligung ehemaliger Heimkinder am RTH zur Aufarbeitung der Fürsorgeerziehung gilt, dass die Betroffenen - um individuelle Hilfen bzw. Anerkennung des erlittenen Unrechts zu erhalten - ihre Rechte und ihre Handlungsoptionen kennen müssen. Erst dadurch sind sie in der Lage, diese Rechte aktiv einzufordern und durchzusetzen. Der Autor kommt zu dem Schluss, dass ein organisiertes unabhängiges Korrektiv zur Sicherstellung einer bedarfsgerechten Hilfefeststellung und Leistungserbringung für die Adressaten der Jugendhilfe unumgänglich ist.Zeitschriftenaufsatz Ausblicke auf mehr unabhängige Ombudschaft in der Jugendhilfe.(2011, Juventa) Schruth, PeterIn dem Beitrag wird in zwei Bezügen über den Stellenwert der Beteiligung von Betroffenen und der Durchsetzung von Rechtsansprüchen nachgedacht. Sowohl für die ombudschaftliche Durchsetzung bedarfsgerechter Jugendhilfen als auch für die Beteiligung ehemaliger Heimkinder am RTH zur Aufarbeitung der Fürsorgeerziehung gilt, dass die Betroffenen - um individuelle Hilfen bzw. Anerkennung des erlittenen Unrechts zu erhalten - ihre Rechte und ihre Handlungsoptionen kennen müssen. Erst dadurch sind sie in der Lage, diese Rechte aktiv einzufordern und durchzusetzen. Der Autor kommt zu dem Schluss, dass ein organisiertes unabhängiges Korrektiv zur Sicherstellung einer bedarfsgerechten Hilfefeststellung und Leistungserbringung für die Adressaten der Jugendhilfe unumgänglich ist.Graue Literatur Graue Literatur Graue Literatur Zeitschriftenaufsatz "Dann bist du ein Problem". Jugendliche äußern sich zum Thema Spezialisierung in der Jugendhilfe.(2013, Juventa) Krause, Hans-UllrichZeitschriftenaufsatz "Dann bist du ein Problem". Jugendliche äußern sich zum Thema Spezialisierung in der Jugendhilfe.(2013, Juventa) Krause, Hans-UllrichZeitschriftenaufsatz Familiengerichte im Kinderschutz - neue Daten, neue Einsichten.(2013, Arbeitsstelle Kinder- und Jugendhilfestatistik) Fendrich, SandraMit dem Inkrafttreten der Regelungen des Bundeskinderschutzgesetzes ist auch die Teilerhebung zu den gerichtlichen Maßnahmen zum Entzug der elterlichen Sorge qualifiziert und erweitert worden. Erfasst werden nunmehr weitere Maßnahmen des Familiengerichts aufgrund einer Gefährdung des Kindeswohls - auch unterhalb der Schwelle des vollständigen oder teilweisen Entzugs der elterlichen Sorge. Neben dem bereits zuvor erfassten Geschlecht, liegen künftig auch Informationen zum Alter der von den Maßnahmen betroffenen Kinder und Jugendlichen vor. Mittlerweile haben einige Bundesländer die ersten Daten nach der Neufassung der Teilstatistik veröffentlicht. Am Beispiel des Landes Nordrhein-Westfalen (NRW) wird ein erster Blick in die aktuellen Ergebnisse geworfen.Zeitschriftenaufsatz Familiengerichte im Kinderschutz - neue Daten, neue Einsichten.(2013, Arbeitsstelle Kinder- und Jugendhilfestatistik) Fendrich, SandraMit dem Inkrafttreten der Regelungen des Bundeskinderschutzgesetzes ist auch die Teilerhebung zu den gerichtlichen Maßnahmen zum Entzug der elterlichen Sorge qualifiziert und erweitert worden. Erfasst werden nunmehr weitere Maßnahmen des Familiengerichts aufgrund einer Gefährdung des Kindeswohls - auch unterhalb der Schwelle des vollständigen oder teilweisen Entzugs der elterlichen Sorge. Neben dem bereits zuvor erfassten Geschlecht, liegen künftig auch Informationen zum Alter der von den Maßnahmen betroffenen Kinder und Jugendlichen vor. Mittlerweile haben einige Bundesländer die ersten Daten nach der Neufassung der Teilstatistik veröffentlicht. Am Beispiel des Landes Nordrhein-Westfalen (NRW) wird ein erster Blick in die aktuellen Ergebnisse geworfen.
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