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Auflistung nach Schlagwort "Hilfeplanung"

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  • Zeitschriftenaufsatz
    15 Jahre Hilfeplanung (§ 36 SGB VIII) - Anmerkungen zu einer "Zwischenbilanz".
    (2006, Bundesanzeiger) Merchel, Joachim
  • Zeitschriftenaufsatz
    15 Jahre Hilfeplanung (§ 36 SGB VIII) - Anmerkungen zu einer "Zwischenbilanz".
    (2006, Bundesanzeiger) Merchel, Joachim
  • Zeitschriftenaufsatz
    25 Jahre KJHG - Ein Gesetz zur Interessenvertretung aller Kinder?
    (2015, Bundesanzeiger) Bahr, Lorenz
  • Zeitschriftenaufsatz
    25 Jahre KJHG - Ein Gesetz zur Interessenvertretung aller Kinder?
    (2015, Bundesanzeiger) Bahr, Lorenz
  • Graue Literatur
    Abschlußbericht zum Projekt "Fachliche und organisatorische Gestaltung der Hilfeplanung nach § 36 KJHG" im Jugendamt Herne.
    (1994) Merchel, Joachim; Schrapper, Christian
    Im Hinblick auf die Gestaltung des Entscheidungsprozesses, welche erzieherische Hilfe für Kinder/Jugendliche und Eltern im Einzelfall dem "erzieherischen Bedarf" (§ 27 Abs. 2 KJHG) entspricht und daher "geeignet und notwendig" (§ 27 Abs. 1) ist, hat der Gesetzgeber zwei wesentliche Anforderungen an das Verfahren formuliert: Gemäß § 36 Abs. 2 soll die Entscheidung "im Zusammenwirken mehrerer Fachkräfte getroffen werden", und die Ausgestaltung der Hilfe soll auf der Grundlage eines Hilfeplans erfolgen, der "zusammen mit dem Personenberechtigten und dem Kind oder dem Jugendlichen" erstellt werden soll. Mit dem Projekt, dessen Abschlußbericht hier veröffentlicht ist, wurde das Ziel verfolgt, in Zusammenarbeit mit einem Jugendamt modellhaft Ansätze zur Realisierung der in § 36 enthaltenen Anforderungen an die Hilfeplanung in der Erziehungshilfe sowie praktische Möglichkeiten zur Verknüpfung von individueller Hilfeplanung und strukturbezogener Jugendhilfeplanung zu entwickeln. ej/difu
  • Graue Literatur
    Abschlußbericht zum Projekt "Fachliche und organisatorische Gestaltung der Hilfeplanung nach § 36 KJHG" im Jugendamt Herne.
    (1994) Merchel, Joachim; Schrapper, Christian
    Im Hinblick auf die Gestaltung des Entscheidungsprozesses, welche erzieherische Hilfe für Kinder/Jugendliche und Eltern im Einzelfall dem "erzieherischen Bedarf" (§ 27 Abs. 2 KJHG) entspricht und daher "geeignet und notwendig" (§ 27 Abs. 1) ist, hat der Gesetzgeber zwei wesentliche Anforderungen an das Verfahren formuliert: Gemäß § 36 Abs. 2 soll die Entscheidung "im Zusammenwirken mehrerer Fachkräfte getroffen werden", und die Ausgestaltung der Hilfe soll auf der Grundlage eines Hilfeplans erfolgen, der "zusammen mit dem Personenberechtigten und dem Kind oder dem Jugendlichen" erstellt werden soll. Mit dem Projekt, dessen Abschlußbericht hier veröffentlicht ist, wurde das Ziel verfolgt, in Zusammenarbeit mit einem Jugendamt modellhaft Ansätze zur Realisierung der in § 36 enthaltenen Anforderungen an die Hilfeplanung in der Erziehungshilfe sowie praktische Möglichkeiten zur Verknüpfung von individueller Hilfeplanung und strukturbezogener Jugendhilfeplanung zu entwickeln. ej/difu
  • Zeitschriftenaufsatz
    Adoptionsoption in der Hilfeplanung - Perpektive der Fachkräfte in der Hilfeplanung.
    (2011, Deutsches Institut für Jugendhilfe und Familienrecht) Hoffmann, Birgit
  • Zeitschriftenaufsatz
    Adoptionsoption in der Hilfeplanung - Perpektive der Fachkräfte in der Hilfeplanung.
    (2011, Deutsches Institut für Jugendhilfe und Familienrecht) Hoffmann, Birgit
  • Zeitschriftenaufsatz
    Adressatenorientierte Hilfen durch die Zusammenarbeit von öffentlichen und freien Trägern.
    (2001) Große-Ahlert, Egbert
  • Zeitschriftenaufsatz
    Adressatenorientierte Hilfen durch die Zusammenarbeit von öffentlichen und freien Trägern.
    (2001, Internationale Gesellschaft für erzieherische Hilfen -IGFH-, Bundesstelle INTEGRA) Große-Ahlert, Egbert
  • Graue Literatur
    Aktuelle Anforderungen an einen Allgemeinen Sozialen Dienst. Dokumentation der Fachtagung (am 05./06.12.2002 in Erfurt).
    (2003)
    Der Allgemeine Soziale Dienst (ASD) ist in den Kommunen in der Regel der Dienst, der zentrale Aufgaben aus der Jugendhilfe erfüllt. Er ist Ansprechpartner für die Eltern, Kinder und Jugendlichen und jungen Volljährigen in allen Fragen der Erziehung, des Zusammenlebens, der Partnerschaft und Familie. Unabdingbar ist hier die konstruktive Kooperation mit anderen Institutionen wie Schule, Familiengericht, Arbeitsverwaltung, Polizei, mit Fachdiensten wie Familien- und Erziehungsberatung, Frühförderung, Kinder- und Jugendpsychiatrie und den verschiedenen Handlungsfeldern der Jugendhilfe wie Kindertagesstätten, Offene Jugendarbeit, Anbietern von Hilfen zur Erziehung. Durch gelungene Kooperationen können bereits im Vorfeld notwendige Hilfen und Unterstützungssysteme für Familien, Kinder und Jugendliche im Sinne von Prävention oder früher Intervention entwickelt werden. Im Rahmen der erzieherischen Hilfen bestimmt der ASD mit der Hilfeplanung wesentlich die Auswahl der Hilfen über eine sozialpädagogische Diagnose und den Verlauf über die Gestaltung des Hilfeplanverfahrens. Die Qualität der Umsetzung des § 36 SGB VIII (Beteiligung der Leistungsberechtigten, der Kinder und Jugendlichen und die Einbeziehung weiterer Fachkräfte) bestimmt wesentlich den Erfolg der Hilfen. Mit dieser Dokumentation der gleichnamigen Fachtagung werden - aus der Vielfalt der Aufgaben eines ASD - wichtige Standards der Kooperationsbeziehungen und der Hilfeplanung diskutiert und von verschiedenen Seiten beleuchtet. difu
  • Graue Literatur
    Aktuelle Anforderungen an einen Allgemeinen Sozialen Dienst. Dokumentation der Fachtagung (am 05./06.12.2002 in Erfurt).
    (2003)
    Der Allgemeine Soziale Dienst (ASD) ist in den Kommunen in der Regel der Dienst, der zentrale Aufgaben aus der Jugendhilfe erfüllt. Er ist Ansprechpartner für die Eltern, Kinder und Jugendlichen und jungen Volljährigen in allen Fragen der Erziehung, des Zusammenlebens, der Partnerschaft und Familie. Unabdingbar ist hier die konstruktive Kooperation mit anderen Institutionen wie Schule, Familiengericht, Arbeitsverwaltung, Polizei, mit Fachdiensten wie Familien- und Erziehungsberatung, Frühförderung, Kinder- und Jugendpsychiatrie und den verschiedenen Handlungsfeldern der Jugendhilfe wie Kindertagesstätten, Offene Jugendarbeit, Anbietern von Hilfen zur Erziehung. Durch gelungene Kooperationen können bereits im Vorfeld notwendige Hilfen und Unterstützungssysteme für Familien, Kinder und Jugendliche im Sinne von Prävention oder früher Intervention entwickelt werden. Im Rahmen der erzieherischen Hilfen bestimmt der ASD mit der Hilfeplanung wesentlich die Auswahl der Hilfen über eine sozialpädagogische Diagnose und den Verlauf über die Gestaltung des Hilfeplanverfahrens. Die Qualität der Umsetzung des § 36 SGB VIII (Beteiligung der Leistungsberechtigten, der Kinder und Jugendlichen und die Einbeziehung weiterer Fachkräfte) bestimmt wesentlich den Erfolg der Hilfen. Mit dieser Dokumentation der gleichnamigen Fachtagung werden - aus der Vielfalt der Aufgaben eines ASD - wichtige Standards der Kooperationsbeziehungen und der Hilfeplanung diskutiert und von verschiedenen Seiten beleuchtet. difu
  • Zeitschriftenaufsatz
    ALLE SIND WILLKOMMEN - Familienräte an Schulen und Kitas. Bilanz zur Halbzeit eines Aktion-Mensch-Projektes.
    (2013, Selbstverl.) Langner, Volker
  • Zeitschriftenaufsatz
    ALLE SIND WILLKOMMEN - Familienräte an Schulen und Kitas. Bilanz zur Halbzeit eines Aktion-Mensch-Projektes.
    (2013, Selbstverl.) Langner, Volker
  • Zeitschriftenaufsatz
    "Alles hat ein Ende ..." - Gründe für die Beendigung von Erziehungshilfen. Begrenzungen und Potenziale der Kinder- und Jugendhilfestatistik in ihren Beiträgen zur "Wirkungsfrage".
    (2015, Arbeitsgemeinschaft für Kinder- und Jugendhilfe -AGJ-) Pothmann, Jens
    Die KJH-Statistik ist im Kern keine Datenerhebung zu den Wirkungen der Kinder- und Jugendhilfe. Keinesfalls kann sie empirische Untersuchungen zu den Effekten einzelner Leistungsarten ersetzen. Dementsprechend wird auch üblicherweise die Frage nach den möglichen Wirkungen eng mit eigens durchgeführten empirischen Studien im Themenfeld der Hilfen zur Erziehung (HzE) verknüpft. Weniger im Blickfeld sind in diesem Zusammenhang demgegenüber die Daten der amtlichen Kinder- und Jugendhilfestatistik [KJH-Statistik]. Dabei gibt es über die KJH-Statistik unterschiedliche Zugänge und Anschlussmöglichkeiten an die aktuelle Wirkungsforschung. Hier sind Aussagen zu den dahinter stehenden Fragestellungen zumindest in einem begrenzten Maße möglich.
  • Zeitschriftenaufsatz
    "Alles hat ein Ende ..." - Gründe für die Beendigung von Erziehungshilfen. Begrenzungen und Potenziale der Kinder- und Jugendhilfestatistik in ihren Beiträgen zur "Wirkungsfrage".
    (2015, Arbeitsgemeinschaft für Kinder- und Jugendhilfe -AGJ-) Pothmann, Jens
    Die KJH-Statistik ist im Kern keine Datenerhebung zu den Wirkungen der Kinder- und Jugendhilfe. Keinesfalls kann sie empirische Untersuchungen zu den Effekten einzelner Leistungsarten ersetzen. Dementsprechend wird auch üblicherweise die Frage nach den möglichen Wirkungen eng mit eigens durchgeführten empirischen Studien im Themenfeld der Hilfen zur Erziehung (HzE) verknüpft. Weniger im Blickfeld sind in diesem Zusammenhang demgegenüber die Daten der amtlichen Kinder- und Jugendhilfestatistik [KJH-Statistik]. Dabei gibt es über die KJH-Statistik unterschiedliche Zugänge und Anschlussmöglichkeiten an die aktuelle Wirkungsforschung. Hier sind Aussagen zu den dahinter stehenden Fragestellungen zumindest in einem begrenzten Maße möglich.
  • Graue Literatur
    Alles was Recht ist ... Demokratie gilt auch für Kinder und Jugendliche.
    (2003)
  • Graue Literatur
    Alles was Recht ist ... Demokratie gilt auch für Kinder und Jugendliche.
    (2003)
  • Zeitschriftenaufsatz
    Am Anfang ist die Haltung. Soziales.
    (2016, Kommunal-Verlag) Thomsen, Daniel
  • Graue Literatur
    Ambulant Betreutes Wohnen für Menschen mit (geistiger) Behinderung - eine qualitative Pilotstudie zu Ressourcen, Kompetenzen und Fähigkeiten unter besonderer Berücksichtigung der Betroffenenperspektive.
    (2012) Michels, Caren
    Wohnen von Menschen mit (geistiger) Behinderung hat sich, orientiert an den Leitideen der Geistigbehindertenpädagogik, in den letzten Jahrzehnten verändert und passt sich immer weiter den gesamtgesellschaftlichen Lebensbedingungen an. Einen wesentlichen Aspekt normalisierter Wohnformen, stellt Ambulant Betreutes Wohnen dar. In Nordrhein-Westfalen wurde 2003 die Zuständigkeit für alle wohnbezogenen Hilfen den Landschaftsverbänden Rheinland und Westfalen-Lippe übertragen, was zu einem Ausbau dieser Wohnform und einem Anstieg von Nutzern dieses Wohnangebotes führte und weiterhin führt. Im Rahmen der Arbeit wurde diese Entwicklung als Ausgangspunkt einer umfangreichen Erhebung der Ressourcen, Kompetenzen und Fähigkeiten genommen, die für eine Bewältigung des eigenständigen Wohnens benötigt werden, wobei die Betroffenenperspektive im Mittelpunkt der Überlegungen, Aussagen und Ergebnisse steht.
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