Auflistung nach Schlagwort "Anspruchsberechtigung"
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Zeitschriftenaufsatz Änderung des Wohngeldgesetzes aus Sicht der Sozialhilfe.(2004, Boorberg)Art. 25 (Änderung des Wohngeldgesetzes) des Vierten Gesetzes für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt vom 24.12.2003 - BGBI. S. 2954. difuZeitschriftenaufsatz Anspruch auf Inobhutnahme nach § 42 Abs. 1 S. 1 Nr. 3 SGB VIII. Bayerischer VGH, Beschluss vom 23. September 2014, 12 CE 14.1833, 12 C 14.1865; openjur.de und juris.(2014, Evangelischer Erziehungsverband -EREV-) Möller, WinfriedZeitschriftenaufsatz Anspruch auf Inobhutnahme nach § 42 Abs. 1 S. 1 Nr. 3 SGB VIII. Bayerischer VGH, Beschluss vom 23. September 2014, 12 CE 14.1833, 12 C 14.1865; openjur.de und juris.(2014, Evangelischer Erziehungsverband -EREV-) Möller, WinfriedMonographie Der Anspruch des unbegleiteten Kindes auf Betreuung und Unterbringung nach Art. 20 des Übereinkommens über die Rechte des Kindes. Seine Geltung und Anwendbarkeit in der Rechtsordnung der Bundesrepublik Deutschland.(2005, Nomos) Cremer, HendrikDie Arbeit beschäftigt sich als erste wissenschaftliche Normanalyse mit der Relevanz des Art. 20 der UN-Kinderrechtskonvention (KRK) für unbegleitete Flüchtlingskinder. Dabei tritt die Arbeit Auffassungen entgegen, welche die Bedeutung der Bestimmungen der KRK im Allgemeinen wie auch des Art. 20 KRK im Speziellen relativieren. Art. 20 KRK hat demnach individualrechtlichen Charakter und erhebliche Relevanz für unbegleitete Kinder. Insbesondere ist Art. 20 KRK in der deutschen Rechtsordnung unmittelbar anwendbar und durch die innerstaatlichen Behörden und Gerichte zu beachten. Er begründet ein Zurückweisungsverbot unbegleiteter Kinder an der Grenze wie auch einen Anspruch auf Betreuung und Unterbringung im Sinne des SGB VIII. Ferner kann Art. 20 KRK im Einzelfall ein Abschiebungshindernis begründen und in Verbindung mit § 25 AufenthG die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis rechtfertigen. difuZeitschriftenaufsatz Ansprüche auf Opferentschädigung im Einzelfall. Teil 1.(2006, Deutsches Institut für Jugendhilfe und Familienrecht) Hoffmann, BirgitZeitschriftenaufsatz Ansprüche auf Opferentschädigung im Einzelfall. Teil 1.(2006, Deutsches Institut für Jugendhilfe und Familienrecht) Hoffmann, BirgitZeitschriftenaufsatz Ansprüche auf Opferentschädigung im Einzelfall. Teil 2.(2006, Deutsches Institut für Jugendhilfe und Familienrecht) Hoffmann, BirgitZeitschriftenaufsatz Ansprüche auf Opferentschädigung im Einzelfall. Teil 2.(2006, Deutsches Institut für Jugendhilfe und Familienrecht) Hoffmann, BirgitZeitschriftenaufsatz Ansprüche wegen nicht voraussehbarer nachhaltiger Wirkungen eines PFB. BVerwG, Beschluss vom 10.10.2003 - 4 B 83/03 - (OVG Berlin vom 9.5.2003 - 6 A 4.03).(2004, Heymann)Art. 19 GG; § 9 LuftVG; §§ 49, 75 VwVfG: 1) Die in § 75 Abs.3 Satz 2 VwVfG festgelegte Frist von drei Jahren für das Geltendmachen von Ansprüchen wegen nicht voraussehbarer nachteiliger Wirkungen (§ 75 Abs.2 Sätze 2 und 4 VwVfG) ist mit Art.19 Abs.4 GG vereinbar. 2) Ein Rückgriff auf die Widerrufsvorschrift des § 49 VwVfG kommt nicht schon deshalb in Betracht, weil Ansprüche aus § 75 Abs.2 Sätze 2 und 4 VwVfG wegen Versäumung der Dreijahresfrist nicht mehr geltend gemacht werden können. difuZeitschriftenaufsatz Anwaltliche Vertretung in der Kinder- und Jugendhilfe.(2009, Arbeitsgemeinschaft für Jugendhilfe) Schruth, PeterZeitschriftenaufsatz Anwaltliche Vertretung in der Kinder- und Jugendhilfe.(2009, Arbeitsgemeinschaft für Jugendhilfe) Schruth, PeterZeitschriftenaufsatz Ausblicke auf mehr unabhängige Ombudschaft in der Jugendhilfe.(2011, Juventa) Schruth, PeterIn dem Beitrag wird in zwei Bezügen über den Stellenwert der Beteiligung von Betroffenen und der Durchsetzung von Rechtsansprüchen nachgedacht. Sowohl für die ombudschaftliche Durchsetzung bedarfsgerechter Jugendhilfen als auch für die Beteiligung ehemaliger Heimkinder am RTH zur Aufarbeitung der Fürsorgeerziehung gilt, dass die Betroffenen - um individuelle Hilfen bzw. Anerkennung des erlittenen Unrechts zu erhalten - ihre Rechte und ihre Handlungsoptionen kennen müssen. Erst dadurch sind sie in der Lage, diese Rechte aktiv einzufordern und durchzusetzen. Der Autor kommt zu dem Schluss, dass ein organisiertes unabhängiges Korrektiv zur Sicherstellung einer bedarfsgerechten Hilfefeststellung und Leistungserbringung für die Adressaten der Jugendhilfe unumgänglich ist.Zeitschriftenaufsatz Ausblicke auf mehr unabhängige Ombudschaft in der Jugendhilfe.(2011, Juventa) Schruth, PeterIn dem Beitrag wird in zwei Bezügen über den Stellenwert der Beteiligung von Betroffenen und der Durchsetzung von Rechtsansprüchen nachgedacht. Sowohl für die ombudschaftliche Durchsetzung bedarfsgerechter Jugendhilfen als auch für die Beteiligung ehemaliger Heimkinder am RTH zur Aufarbeitung der Fürsorgeerziehung gilt, dass die Betroffenen - um individuelle Hilfen bzw. Anerkennung des erlittenen Unrechts zu erhalten - ihre Rechte und ihre Handlungsoptionen kennen müssen. Erst dadurch sind sie in der Lage, diese Rechte aktiv einzufordern und durchzusetzen. Der Autor kommt zu dem Schluss, dass ein organisiertes unabhängiges Korrektiv zur Sicherstellung einer bedarfsgerechten Hilfefeststellung und Leistungserbringung für die Adressaten der Jugendhilfe unumgänglich ist.Graue Literatur Auswirkungen des Ausbaus der Hilfen zur Erziehung in Baden-Württemberg.(2008) Speck, SabrinaDie Arbeit befasst sich mit dem Ausbau der Hilfe zur Erziehung (HzE) speziell in Baden-Württemberg und den daraus resultierenden Auswirkungen. Zu Beginn werden die einzelnen Arten der HzE und deren Anspruchsgrundlage vorgestellt nebst einer Statistik der Inanspruchnahme. Im weiteren Verlauf befasst sich die Arbeit mit den Auswirkungen, die die Entwicklung im Bereich der ambulanten Hilfen auf die stationären Hilfen, speziell auf die Heimerziehung hat. Daran knüpft die Darstellung der Auswirkungen des Ausbaus auf die Jugendämter, speziell auf die Allgemeinen Sozialen Dienste (ASD) als Leistungsgewährer der HzE an. Stellvertretend für die Jugendämter in Baden-Württemberg wird hier die Sicht des Kommunalverbandes für Jugend und Soziales (KVJS) mit einbezogen. Es folgt die Betrachtung der Auswirkungen auf die freien Träger an. U.a. wird hier ein Blick auf die Auswirkungen im Bereich der Kooperation der freien Träger mit den Jugendämtern. Der Ausbau der HzE ist auch im Bereich der Rahmenverträge und der Leistungsvereinbarungen der §§ 78a ff. SGB VIII nicht ohne Folgen geblieben. Schließlich werden neueste Entwicklungen und ihre Folgen für die HzE erörtert. Zentrale Punkte sind hierbei die Jugendarbeitslosigkeit, die Kinderarmut und der demographische Wandel.Graue Literatur Auswirkungen des Ausbaus der Hilfen zur Erziehung in Baden-Württemberg.(2008) Speck, SabrinaDie Arbeit befasst sich mit dem Ausbau der Hilfe zur Erziehung (HzE) speziell in Baden-Württemberg und den daraus resultierenden Auswirkungen. Zu Beginn werden die einzelnen Arten der HzE und deren Anspruchsgrundlage vorgestellt, nebst einer Statistik der Inanspruchnahme. Im weiteren Verlauf befasst sich die Arbeit mit den Auswirkungen, die die Entwicklung im Bereich der ambulanten Hilfen auf die stationären Hilfen, speziell auf die Heimerziehung, hat. Daran knüpft die Darstellung der Auswirkungen des Ausbaus auf die Jugendämter, speziell auf die Allgemeinen Sozialen Dienste (ASD) als Leistungsgewährer der HzE an. Stellvertretend für die Jugendämter in Baden-Württemberg wird hier die Sicht des Kommunalverbandes für Jugend und Soziales (KVJS) mit einbezogen. Es folgt die Betrachtung der Auswirkungen auf die freien Träger. Unter anderem wird hier ein Blick auf die Auswirkungen im Bereich der Kooperation der freien Träger mit den Jugendämtern geworfen. Der Ausbau der HzE ist auch im Bereich der Rahmenverträge und der Leistungsvereinbarungen der §§ 78a ff. SGB VIII nicht ohne Folgen geblieben. Schließlich werden neueste Entwicklungen und ihre Folgen für die HzE erörtert. Zentrale Punkte sind hierbei die Jugendarbeitslosigkeit, die Kinderarmut und der demographische Wandel.