Statistiken für Bauordnungsrechtliche Unzulässigkeit einer Spielhalle, weil die rückwärtig vorgesehenen PKW-Stellplätze in einem bisher ungestörten Wohngartenbereich zu unzumutbaren Belästigungen führen können. Zur Erneuerung einer Veränderungssperre nach Ablauf des dritten Jahres. NBauO § 47 II, § 46 I Satz 2, BauGB § 17. OVG Niedersachsen, Urteil vom 23.9.1991 - 6 L 131/89.
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Bauordnungsrechtliche Unzulässigkeit einer Spielhalle, weil die rückwärtig vorgesehenen PKW-Stellplätze in einem bisher ungestörten Wohngartenbereich zu unzumutbaren Belästigungen führen können. Zur Erneuerung einer Veränderungssperre nach Ablauf des dritten Jahres. NBauO § 47 II, § 46 I Satz 2, BauGB § 17. OVG Niedersachsen, Urteil vom 23.9.1991 - 6 L 131/89. | 0 |
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