Statistiken für § 535 BGB. Der Mieter ist berechtigt, ohne Wahrung einer gesetzlichen Kündigungsfrist die Wohnung zu räumen und die Mietzahlung einzustellen, wenn der Vermieter mehrfach dazu aufgefordert hat, unverzüglich auszuziehen. LG Braunschweig, Urteil v. 18.5.1982 - Az. 6 S 323/81.

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§ 535 BGB. Der Mieter ist berechtigt, ohne Wahrung einer gesetzlichen Kündigungsfrist die Wohnung zu räumen und die Mietzahlung einzustellen, wenn der Vermieter mehrfach dazu aufgefordert hat, unverzüglich auszuziehen. LG Braunschweig, Urteil v. 18.5.1982 - Az. 6 S 323/81. 0

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