Statistiken für Überwiegende Gründe des Gemeinwohls können der Veränderung eines Kulturdenkmals entgegenstehen. Urteil des Hessischen VGH vom 16.03.1995 - 4 UE 3505/88.

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Überwiegende Gründe des Gemeinwohls können der Veränderung eines Kulturdenkmals entgegenstehen. Urteil des Hessischen VGH vom 16.03.1995 - 4 UE 3505/88. 1

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