Statistiken für Kinderschutzgesetzgebung. Aufgaben des JA nach Übermittlung der Meldedaten von Kindern und Personensorgeberechtigten durch das Kindervorsorgezentrum, wenn dort die Teilnahme an einer Früherkennungsuntersuchung nicht festgestellt werden konnte (§ 3 Abs. 1 S. 3 HessKindGSG). § 8 a Abs. 1, § 16 SGB VIII, §§ 2, 3 Abs. 1, Abs. 3 HessKindGSG. DIJuF-Rechtsgutachten vom 05.03.2008 - J 6.140 My.

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Kinderschutzgesetzgebung. Aufgaben des JA nach Übermittlung der Meldedaten von Kindern und Personensorgeberechtigten durch das Kindervorsorgezentrum, wenn dort die Teilnahme an einer Früherkennungsuntersuchung nicht festgestellt werden konnte (§ 3 Abs. 1 S. 3 HessKindGSG). § 8 a Abs. 1, § 16 SGB VIII, §§ 2, 3 Abs. 1, Abs. 3 HessKindGSG. DIJuF-Rechtsgutachten vom 05.03.2008 - J 6.140 My. 0

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